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Regelung zu herrenlosen Tieren vor dem Verfassungsgericht: Erste Prüfung findet morgen statt

Das Verfassungsgericht (AYM) wird morgen die erste Prüfung im Rahmen der Klage durchführen, die auf die Aufhebung und Aussetzung einiger Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes abzielt, welches Regelungen zu herrenlosen Tieren enthält.

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Regelung zu herrenlosen Tieren vor dem Verfassungsgericht: Erste Prüfung findet morgen statt

Das höchste Gericht hat die Klage auf Aufhebung, die nach dem Antrag der CHP vom 15. August gegen das am 2. August im Amtsblatt veröffentlichte und in Kraft getretene Gesetz eingereicht wurde, auf die Tagesordnung der morgigen Vollversammlung gesetzt.

Das AYM wird bei seiner morgigen Sitzung die erste Prüfung des Falls vornehmen. Sollten im Antrag keine Mängel festgestellt werden, wird die Klage zu einem später festzulegenden Zeitpunkt in der Sache verhandelt.

Das höchste Gericht kann bereits bei der morgigen Sitzung über den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung entscheiden oder diesen Antrag auch erst in der Hauptverhandlungsphase klären.

AUFHEBUNG VON 16 DER 17 ARTIKEL GEFORDERT

Nach Inkrafttreten des Gesetzes hatte die CHP beim AYM die Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung von 16 der 17 Artikel des Gesetzes beantragt.

Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın, der nach der Antragstellung vor dem höchsten Gericht eine Presseerklärung abgab, argumentierte, dass die Artikel, deren Aufhebung sie forderten, in vollem Widerspruch zu Tierrechten, dem öffentlichen Interesse, den grundlegenden Zielen und Aufgaben des Staates, dem Recht auf Leben, dem Recht auf Umwelt, dem Grundsatz des Schutzes natürlicher Ressourcen sowie der Wirkung internationaler Abkommen auf das nationale Recht stünden.



Nachrichtenquelle: 12punto

Verfassungsgericht herrenlose Tiere Straßenhunde