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RTÜK verhängt Geldstrafen gegen oppositionelle Sender!

TELE1, Sözcü TV, Halk TV, Meltem TV und Sun RTV wurden vom RTÜK mit Sanktionen belegt.

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RTÜK verhängt Geldstrafen gegen oppositionelle Sender!

Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat neue Sanktionsentscheidungen gegen oppositionelle Medienorgane getroffen. Laut der Erklärung von Tuncay Keser, einem vom CHP-Kontingent gewählten RTÜK-Mitglied, wurden gegen TELE1 zwei sowie gegen SZC TV, Halk TV, Meltem TV und Sun RTV jeweils eine Geldstrafe verhängt.

Gegen TELE1 wurden zwei separate Geldstrafen in Höhe von jeweils 3 Prozent verhängt, begründet mit dem Untertitel „Was unterscheidet RTE von Netanjahu?“ in der Sendung „Türkiye’nin Yönü“ sowie mit den Äußerungen von Merdan Yanardağ über Aleviten. Obwohl Yanardağ in beiden Fällen um Entschuldigung bat und eine Richtigstellung veröffentlichte, bestrafte der RTÜK diese Sendungen mit der Begründung, sie hätten „die Grenzen der Kritik überschritten“.

SZC TV erhielt eine Strafe aufgrund von Äußerungen von CHP-Abgeordneten zur Polizeigewalt in der Sendung „Sözün Aslı“. Der RTÜK kam zu dem Schluss, dass diese Aussagen die „Implikation enthielten, dass Gerichtsurteile unter politischem Druck gefällt würden“, und verhängte eine Geldstrafe von 3 Prozent.

Die gegen Halk TV verhängte Sanktion betraf die Sendung „Açıkça“. Die Äußerungen von Murat Kubilay über die MHP und deren Vorsitzenden Devlet Bahçeli wurden als „Überschreitung der Grenzen der Kritik“ bewertet und führten zu einer Geldstrafe von 3 Prozent.

Darüber hinaus wurde SUN RTV wegen Verstoßes gegen ein Sendeverbot und MELTEM TV wegen der Ausstrahlung unbestätigter Informationen mit Geldstrafen belegt.

STRAFEN VON ÜBER 22 MILLIONEN TL

Den Entscheidungen des RTÜK zufolge wurden allein im Jahr 2025 gegen SZC TV 15, gegen TELE1 15 und gegen Halk TV 14 Sanktionen verhängt. Zu diesen Strafen gehören 25 Tage Sendeverbot, 26 Programmsperren sowie Geldstrafen, die sich insgesamt auf über 22 Millionen TL belaufen.

RTÜK-Mitglied Tuncay Keser äußerte sich kritisch zu den Entscheidungen: „Die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit umfasst nicht nur Ansichten, die der Mehrheit gefallen, sondern auch Sendungen, die unbequem oder scharf sind oder sich gegen die politische Macht richten. Andernfalls wird die Unparteilichkeit der Institutionen in Frage gestellt und die Bildung einer demokratischen Öffentlichkeit geschädigt.“


Nachrichtenquelle: 12punto