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RTÜK verhängt Strafe gegen SZC TV wegen Äußerungen von Türker Ertürk

Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat beschlossen, gegen den Sender SZC TV aufgrund von Äußerungen, die Türker Ertürk in einer Sendung getätigt hat, eine fünffache Programmsperre sowie fünf Geldstrafen zu verhängen.

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RTÜK verhängt Strafe gegen SZC TV wegen Äußerungen von Türker Ertürk

Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hielt heute seine Sitzung ab. Während der Sitzung wurden die Äußerungen von Türker Ertürk bewertet, der als Gast in der von Serap Belovacıklı moderierten Sendung „Aklın Yolu“ auf SZC TV aufgetreten war.

RTÜK entschied, gegen den Sender aufgrund der in der Sendung verwendeten Ausdrücke fünf Geldstrafen sowie eine fünffache Programmsperre zu verhängen.

WAS HAT ERTÜRK GESAGT?

Die Äußerungen Ertürks, die Gegenstand der Strafe sind, wurden wie folgt wiedergegeben:

„Es gibt keinen Kampf mehr, indem man so tut, als ob. Was bedeutet das? Es gibt kein Recht, als ob es Recht gäbe, keine Demokratie, als ob es Demokratie gäbe, keine Freiheiten, als ob es Freiheiten gäbe. Man muss nun gegen ein autoritäres Regime so kämpfen, wie man eben dagegen kämpfen muss. Man muss sich in dieser Hinsicht vorbereiten. Man muss eine Reihe von Aktionen vorbereiten, einschließlich zivilem Ungehorsam.“

„Heute gibt es keine Möglichkeit, durch scharfe Reden – ich weiß nicht – durch Worte zu provozieren. Und außerdem: Dies ist weder Schweden noch Norwegen noch Frankreich oder was auch immer. Autoritäre Regime... Es gibt ein Instrument. Was ist das: Man bringt das Leben zum Stillstand. Man versammelt Millionen auf den Plätzen. Wenn die Opposition eine solche Führung und Macht hat, dann: Nur zu!“

Es wurde festgestellt, dass Ertürk mit seinen zu unterschiedlichen Zeiten getätigten Erklärungen „die Bevölkerung dazu aufgerufen habe, auf die Straße zu gehen, und angedeutet habe, dass die Regierung selbst bei einer Wahlniederlage durch die Türkischen Streitkräfte einen Putsch durchführen könnte“. Es wurde festgehalten, dass die betreffenden Äußerungen gegen die Bestimmung in Artikel 8 des Gesetzes Nr. 6112 verstoßen, wonach „... die Gesellschaft nicht zu Hass und Feindseligkeit aufgestachelt werden darf oder keine Gefühle des Hasses in der Gesellschaft erzeugt werden dürfen.“ Es wurde beschlossen, gegen SZC TV eine Geldstrafe in Höhe von 5 Prozent sowie eine fünffache Programmsperre zu verhängen.

In der Sitzung wurde zudem darauf hingewiesen, dass das Medienunternehmen SZC ein anderes Logo verwende als das bei der RTÜK angemeldete. Aufgrund der unerlaubten Logoänderung wurde gegen das Medienunternehmen eine Geldstrafe verhängt.



Nachrichtenquelle: 12punto

RTÜK RTÜK-Vorsitzender Ebubekir Şahin RTÜK-Strafen