Sanktionen für Kommunen, die keine Maßnahmen bei Straßenhunden ergreifen!
Es wurde bekannt, dass gegen Kommunen, die keine Maßnahmen im Rahmen des von der AKP eingebrachten Gesetzesentwurfs zur Einschläferung von Straßenhunden ergreifen – ein Thema, das in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt hat –, Sanktionen verhängt werden sollen.
Auf Anweisung des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan wurde ein neuer Gesetzesentwurf zum Tierschutz ausgearbeitet.
Dem Entwurf zufolge soll zunächst versucht werden, Straßenhunde in ein Zuhause zu vermitteln. Hierfür ist eine Frist von 30 Tagen vorgesehen. Hunde, die innerhalb dieses Zeitraums nicht vermittelt werden, sollen eingeschläfert werden.
Während die Diskussionen über den Gesetzesentwurf zur Einschläferung von Straßenhunden in der Öffentlichkeit anhalten, erklärten AKP-Quellen, dass Kommunen, die keine Maßnahmen ergreifen, mit Sanktionen rechnen müssen.
Die Quellen gaben an, dass zu den Sanktionen neben der Kürzung der kommunalen Zuweisungen auch die Möglichkeit gehört, Ermittlungen gegen die Bürgermeister einzuleiten.
Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler hatte in einem Interview mit Nagehan Alçı von Habertürk gesagt: „Natürlich diskutieren wir, Nagehan Hanım, es gibt Kommunen, die das Thema missbrauchen und in dieser Hinsicht nichts unternehmen. Es könnte eine Regelung geben, die das Eingreifen der Ministerien und Gouverneursämter vorsieht.“ Andererseits betonte Güler, dass nicht alle Straßenhunde eingesammelt würden, und fügte hinzu: „Unser Ziel ist es, das Problem richtig zu identifizieren und die Hunde einzusammeln, die sich zu Rudeln zusammengeschlossen haben, die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen und die Sicherheit auf den Straßen gefährden, um sie in Tierheimen unterzubringen, zu kastrieren und zu vermitteln. Hunde, deren Aggressivität nicht normalisiert werden kann und für die keine Vermittlungsmöglichkeit besteht, sollen eingeschläfert werden.“
HERRENLOSE, GESCHWÄCHTE ODER GEFÄHRLICHE TIERE WERDEN BIS ZUR VERMITTLUNG IM TIERHEIM LEBEN
Dem Bericht von Yücel Kayaoğlu von der regierungsnahen Zeitung Türkiye zufolge sieht der Entwurf vor, dass Provinzverwaltungen, Metropolkommunen, Stadtverwaltungen sowie Bezirkskommunen mit mehr als 25.000 Einwohnern und andere Kommunen Tierheime errichten müssen, um die Rehabilitation von herrenlosen, geschwächten oder gefährlichen Tieren zu gewährleisten und deren Unterbringung bis zur Vermittlung sicherzustellen. Um die Kosten für die Tierheime zu decken, müssen die Kommunen drei Jahre lang 0,5 Promille ihrer Haushaltseinnahmen bereitstellen. Für Metropolkommunen soll dieser Satz bei 0,3 Promille liegen.
WENN DIE KOMMUNE IHRE PFLICHT NICHT ERFÜLLT, WERDEN DIE GOUVERNEURSÄMTER EINGREIFEN
Gegen Kommunen, die dies nicht tun, werden bestimmte Sanktionen verhängt. Sollten die Kommunen ineffektiv sein, können die Gouverneursämter durch Dienstleistungsbeschaffung selbst Tierheime errichten. Die Kosten werden von den Kommunen oder den Provinzverwaltungen eingezogen. Sollte eine solche Einziehung nicht möglich sein, werden Kürzungen bei den Anteilen der Kommunen aus der İller Bank vorgenommen.
AKP-Quellen erklärten: „Wer seine Pflicht nicht erfüllt, wird den Preis dafür zahlen. Bei Bedarf können auch Ermittlungen gegen Bürgermeister wegen Pflichtverletzung eingeleitet werden. Wer durch herrenlose Hunde zu Schaden kommt, kann zudem Schadensersatzklage gegen die jeweilige Kommune einreichen.“
WAS SAGTEN AKP-QUELLEN ZUM VORWURF DER „EUTHANASIE“?
Trotz der Erklärungen von Abdullah Güler betonen AKP-nahe Quellen gegenüber der Zeitung Türkiye, dass „von der Einschläferung der Hunde, die innerhalb eines Monats nicht vermittelt werden, nicht abgerückt wird“.
Nachrichtenquelle: 12punto
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