Schadensersatz für jungen Mann nach Unfall auf dem Kleinfeld-Fußballplatz
Ein Mann, der bei einem Fußballspiel auf einem Kleinfeld stürzte, mit dem Kopf gegen eine Betonmauer prallte und sich einer Gehirnoperation unterziehen musste, verklagte den Betreiber wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen. Der Kassationsgerichtshof (Yargıtay) bestätigte die Zahlung von 1 Million 61 Tausend Lira Schadensersatz.
In Istanbul nahm ein Mann an einem Fußballspiel auf einem Kleinfeld teil, verlor das Gleichgewicht, stürzte und zog sich beim Aufprall seines Kopfes gegen die Betonmauer am Rande des Platzes schwere Verletzungen zu. Der Mann, der einen Schädelbruch erlitt, sich einer Gehirnoperation unterziehen musste, zwei Monate lang auf der Intensivstation behandelt wurde und bleibende Narben im Gesicht davontrug, machte den Betreiber des Platzes verantwortlich und reichte eine Schadensersatzklage ein.
BETREIBER VERTEIDIGTE SICH MIT DEM HINWEIS AUF AUSREICHENDE VORKEHRUNGEN
Der Betreiber des Kleinfeld-Fußballplatzes argumentierte in seiner Verteidigung, dass nach dem Vorfall verhindert worden sei, dass unqualifizierte Personen eingreifen, ein Krankenwagen über den Notruf 112 gerufen und der Verletzte ins Krankenhaus gebracht worden sei. Zudem gab er an, dass auf dem erst fünf Monate zuvor renovierten Platz alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen gegen mögliche Verletzungen getroffen worden seien und er daher keine Verantwortung trage.
GERICHTSURTEIL: BETREIBER IST SCHULDIG
Das Gericht entschied jedoch auf Grundlage des vorgelegten Sachverständigengutachtens, dass der Betreiber des Fußballplatzes die notwendigen Vorkehrungen nicht getroffen habe und somit die volle Schuld am Vorfall trage. Zudem wurde festgestellt, dass der Kläger einen Verlust seiner beruflichen Erwerbsfähigkeit von 16 Prozent erlitten habe, woraufhin der Klage stattgegeben wurde. Das Gericht verurteilte den Betreiber dazu, dem Kläger 1 Million 61 Tausend 830 Lira materiellen und 15 Tausend Lira immateriellen Schadensersatz zu zahlen.
BESTÄTIGUNG DURCH DEN KASSATIONSGERICHTSHOF
Der Betreiber des Fußballplatzes legte gegen das Urteil Berufung ein und behauptete, dass ihn keine Schuld am Vorfall treffe. Die 3. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay), die die Revision prüfte, bestätigte jedoch das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts und verurteilte den Betreiber zur Zahlung des Schadensersatzes.
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Ümit Özdağ kommentiert neue Parteigründung
Strenge Kontrollen für Fahranfänger
Enver-Altaylı-Vorwurf in der Akte Yazıcıoğlu
Warnung vor dem Risiko von Haarausfall bei GLP-1-Medikamenten
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters, die die CHP gewonnen hatte, wird ab der dritten Runde wiederholt