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Schlag gegen den Palast durch das Verfassungsgericht: Erdoğans Vorstoß für verfassungswidrig erklärt

Das Verfassungsgericht, das den Fall auf Klage der CHP hin prüfte, hat der Exekutive einen Riegel vorgeschoben, nachdem diese versucht hatte, Befugnisse der Legislative an sich zu reißen.

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Schlag gegen den Palast durch das Verfassungsgericht: Erdoğans Vorstoß für verfassungswidrig erklärt

Das Verfassungsgericht (AYM), das auf Antrag der CHP zusammenkam, hat die Befugnis von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, per Dekret Stellen an Universitäten zu schaffen, mit der Begründung für nichtig erklärt, dass diese die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreite. Das höchste Gericht stellte klar: "Universitäten werden durch Gesetze geregelt."

Das Verfassungsgericht, das den Fall auf Klage der CHP hin prüfte, hat der Exekutive einen Riegel vorgeschoben, nachdem diese versucht hatte, Befugnisse der Legislative an sich zu reißen. Das höchste Gericht setzte ein Stoppsignal für die Schaffung öffentlicher Stellen per Einzelunterschrift und verkündete seine kritische Entscheidung im Amtsblatt.

CHP-KLAGE ZUR GEWALTENTEILUNG: "SIE KÖNNEN DAS GESETZ NICHT IGNORIEREN!"

Die Krise nahm ihren Anfang mit einem Antrag, den Abgeordnete im Namen der CHP-Fraktion beim Verfassungsgericht eingereicht hatten. Die Opposition argumentierte, dass die Bestimmungen des von der AKP erlassenen Dekrets zur "Schaffung von Stellen bei einigen öffentlichen Institutionen und Organisationen" direkt gegen die Verfassung verstießen. In der Klageschrift wurde betont, dass die Besetzung von Stellen für Personal, das grundlegende Aufgaben bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen übernimmt, ausschließlich durch die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM), also per Gesetz, erfolgen müsse. Insbesondere wurde unterstrichen, dass die Schaffung von Stellen innerhalb der Universität Istanbul eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit sei und nicht durch Dekret, sondern durch den Willen des Parlaments erfolgen müsse.

"UNIVERSITÄTEN SIND AUTONOM, SIE KÖNNEN NICHT PER DEKRET VERWALTET WERDEN!"

Das höchste Gericht erinnerte an Artikel 130 der Verfassung und legte unmissverständlich fest, dass die Organisation und Struktur der Organe von Hochschulen ausschließlich durch Gesetze geregelt werden können. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass Präsidialdekrete nicht in den Bereich der Legislative eingreifen dürfen, und hob die Befugnis des Palastes zur Schaffung dieser Stellen an Universitäten auf.

'DAS PARLAMENT MUSS GESETZE ERLASSEN'

Nach diesem historischen Urteil gewährte das Verfassungsgericht der Regierung eine Frist, um eine plötzliche rechtliche Lücke oder ein Chaos im öffentlichen und akademischen System zu vermeiden. Es wurde beschlossen, dass diese scharfe Aufhebungsentscheidung, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde, erst in neun Monaten in Kraft tritt.


Nachrichtenquelle: 12punto