Schluss mit der Verwirrung bei Lebensmitteln: Neue Regelung in den Regalen
Um die Verwirrung bezüglich der Haltbarkeitsdaten von im Handel verkauften Produkten zu beseitigen, wurde eine neue Praxis eingeführt. Im Zuge dieser Regelung wurde der Unterschied zwischen dem Verbrauchsdatum und dem Mindesthaltbarkeitsdatum präzisiert und die Verkaufsregeln wurden neu festgelegt.
In der gesamten Türkei wurde eine neue Praxis eingeführt, um den Verbrauchern klarere und transparentere Informationen zu den im Handel verkauften Lebensmitteln zu bieten. Im Rahmen dieser Entscheidung wurden insbesondere die Unterschiede zwischen dem „Verbrauchsdatum“ (STT) und dem „Mindesthaltbarkeitsdatum“ (TETT) auf den Produkten präziser definiert.
Bei mikrobiologisch leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Käse ist der Verkauf nach Ablauf des „Verbrauchsdatums“ strengstens untersagt. Sollten solche Produkte dennoch in den Regalen gefunden werden, drohen den Unternehmen Bußgelder und die betroffenen Waren werden umgehend aus dem Verkehr gezogen.
SPEZIELLE REGAL-REGELUNG
Bei Lebensmitteln mit langer Haltbarkeit wie Nudeln, Mehl, Zucker, Reis, Tee und Kaffee bezieht sich das „Mindesthaltbarkeitsdatum“ in der Regel auf die Frische, den Geschmack und das Aroma des Produkts und stellt nach Ablauf des Datums kein direktes Gesundheitsrisiko dar. Um jedoch Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, wurde der Verkauf solcher Produkte in speziellen Regalen in den Märkten gestattet, sofern sie unter geeigneten Bedingungen gelagert wurden.
Gemäß der neuen Regelung müssen Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (TETT) abgelaufen ist, wie folgt zum Verkauf angeboten werden:
- Diese Produkte müssen in einem separaten Bereich der Geschäfte ausgestellt werden und dürfen nicht mit anderen frischen Produkten vermischt werden.
- Die Verbraucher müssen klar und deutlich über das Datum der Produkte in diesem Regal informiert werden.
- Die Kontrolle und Verantwortung dafür, ob die zum Verkauf angebotenen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind, liegt beim Unternehmen.
NEUE ÄRA BEI KONTROLLEN
Zur Umsetzung der getroffenen Entscheidungen wurden alle Provinzdirektionen angewiesen, Kontrollen durchzuführen. Die Außendienstteams werden überprüfen, ob Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in den dafür vorgesehenen speziellen Regalen aufbewahrt werden, und bei Bedarf Laboranalysen von Proben anfordern.
Märkte und Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit strengen Sanktionen rechnen, darunter sowohl Bußgelder als auch gegebenenfalls die Einziehung der Produkte. Mit diesen landesweit koordinierten Kontrollen soll sowohl der Schutz der Verbrauchergesundheit als auch die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung erreicht werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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