Schriftliche Antwort von Parlamentspräsident Kurtulmuş auf den „Sitzungsaufruf“ der CHP
Kurtulmuş hat schriftlich auf den Antrag der CHP reagiert, die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen, um eine allgemeine Debatte über die Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs zum Fall des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay zu führen.
Der Präsident der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM), Numan Kurtulmuş, antwortete auf den Aufruf der CHP zur außerordentlichen Sitzung wie folgt: „Es liegt kein Beschluss über eine Ferienzeit oder eine Sitzungspause im Sinne der Artikel 5 und 6 der Geschäftsordnung vor.
In einer Zeit, in der das Parlament rechtlich gesehen seine Arbeit fortsetzt, ist es dem Parlamentspräsidenten gemäß der Verfassung und der Geschäftsordnung nicht möglich, die TBMM direkt oder auf Antrag einzuberufen.“
Kurtulmuş erklärte, dass der entsprechende Antrag am 5. Januar 2024 beim Parlamentspräsidium eingereicht wurde und darin gemäß Artikel 7 der Geschäftsordnung der TBMM eine Einberufung des Parlaments für den 9. Januar 2024 gefordert wurde. Er führte dazu weiter aus:
„Wie bekannt ist, wurde in der 47. Sitzung der TBMM-Generalversammlung vom 26. Dezember 2023 beschlossen, dass die Generalversammlung am 28. Dezember 2023 sowie am 2., 3., 4., 9., 10. und 11. Januar 2024 nicht zusammentritt.
Es liegt kein Beschluss über eine Ferienzeit oder eine Sitzungspause im Sinne der Artikel 5 und 6 der Geschäftsordnung vor. Daher ist es dem Parlamentspräsidenten gemäß Artikel 93 der Verfassung und Artikel 7 der Geschäftsordnung nicht möglich, die TBMM direkt oder auf Antrag einzuberufen, während das Parlament rechtlich seine Arbeit fortsetzt und die Fach- und Untersuchungsausschüsse tagen und Beschlüsse fassen können.
Es ist Ihnen bekannt, dass die Generalversammlung, die beschlossen hat, an den genannten Daten nicht zusammenzutreten, gemäß Artikel 54 der Geschäftsordnung am 16. Januar 2024 um 15.00 Uhr wieder zusammentreten wird.
In diesem Zusammenhang wurde das von Ihnen für die Sitzung beantragte Datum geprüft. Man ist zu dem Schluss gekommen, dass die Frage, ob der Antrag auf eine allgemeine Debatte, der Gegenstand Ihres Sitzungsbegehrens ist, auf die Tagesordnung gesetzt wird, in der Sitzung der Generalversammlung am Dienstag, dem 16. Januar 2024, behandelt werden kann. Aus den oben genannten Gründen wurde eine Sitzungseinberufung zu dem von Ihnen beantragten Datum gemäß Artikel 7 der Geschäftsordnung nicht für erforderlich gehalten.“
Nachrichtenquelle: AA
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