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Neue Erklärung der SGK zu den Schulden der ABB

Die SGK hat eine Erklärung zu den Schulden der Stadtverwaltung Ankara (ABB) abgegeben. Es wurde betont, dass die Schulden der Stadtverwaltung auf 8,8 Milliarden Lira gestiegen sind und der Antrag auf Stundung ungültig ist.

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Neue Erklärung der SGK zu den Schulden der ABB

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat ein Schreiben an das Innenministerium gerichtet, um die Vorwürfe wegen Unregelmäßigkeiten bei den Konzertausgaben der Stadtverwaltung Ankara (ABB) zu untersuchen.

Nach vorliegenden Informationen hat die Generalstaatsanwaltschaft aufgrund der Vorwürfe über Unregelmäßigkeiten bei den Konzertausgaben der ABB ein Ersuchen an die Aufsichtsbehörde des Innenministeriums zur Durchführung der notwendigen Prüfungen gestellt. Es wurde bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleiten wird, sofern die Aufsichtsbehörde nach ihrer Prüfung gemäß dem Gesetz Nr. 4483 die Genehmigung zur Untersuchung erteilt.

Auch von der SGK kam eine Erklärung zu den Schulden der Stadtverwaltung Ankara. 

Die Erklärung der SGK lautet wie folgt: 

Als Sozialversicherungsanstalt (SGK) ist die Einziehung der Beiträge, die von den Einkünften der Arbeitnehmer einbehalten und an die SGK abgeführt werden müssen, eine gesetzliche Verpflichtung. Mit diesen Beitragseinnahmen zahlen wir die Renten unserer Ruheständler und decken die Gesundheitskosten unserer Bürger.


Die SGK verfolgt bei der Einziehung von Beitragseinnahmen eine gleichberechtigte Haltung gegenüber allen Schuldnern, ohne zwischen Institutionen oder Personen zu unterscheiden. Daher kann der Prozess der Verfolgung von Beitragsschulden durch die SGK nicht als „politischer Angriff“ gewertet werden.


Unser Ziel als Institution ist die Einziehung der aufgelaufenen und auf ein unhaltbares Niveau gestiegenen Beitragsschulden. Es entstand die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit über die zur Debatte stehenden Beitragsschulden der Stadtverwaltung Ankara bei der SGK zu informieren.


Die Schulden der Stadtverwaltung Ankara bei der SGK sind in den letzten sieben Monaten von 4,5 Milliarden Lira auf 8,4 Milliarden TL zum Stand August 2024 und auf 8,8 Milliarden Lira zum Stand September 2024 gestiegen.

Der Versuch der Stadtverwaltung, eine Stundung der Schulden gemäß Artikel 48/A des Gesetzes Nr. 6183 zu beantragen, ist rechtlich ungültig, da die gesetzlich festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind. Der besagte Artikel wird ausnahmsweise auf Steuerpflichtige angewendet, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden und deren Schuldenlaufzeit ein Jahr nicht überschritten hat; bisher wurde für keine Gemeinde, einschließlich der Gemeinden im Erdbebengebiet, ein Stundungsverfahren im Rahmen dieses Artikels durchgeführt.


Gemäß Artikel 48 des Gesetzes Nr. 6183 ist für einen Stundungsantrag die Vorauszahlung von 10 % der Schulden sowie die Stellung von Sicherheiten in Höhe von 50 % der verbleibenden Schulden erforderlich. Da jedoch auf den von der Stadtverwaltung Ankara als Sicherheit angebotenen Immobilien zahlreiche Pfändungen lasten, konnten diese Vermögenswerte rechtlich nicht als gültige Sicherheiten anerkannt werden. Daher war dieser Vorgang ungültig und konnte nicht einmal als ein Antrag eingestuft werden, der dem Verwaltungsrat der SGK zur Prüfung vorgelegt werden könnte. Trotz der Kenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen Immobilien als Sicherheit anzubieten, auf denen Pfändungen lasten, ist weit von einem Ansatz in gutem Glauben entfernt.


Die vom Bürgermeister der Stadtverwaltung Ankara geäußerte Behauptung, es sei eine einvernehmliche Einigung mit der SGK erzielt worden, entspricht nicht der Wahrheit. In unserer Gesetzgebung und bei den Zahlungsmodalitäten für Schulden gibt es keine „Form der einvernehmlichen Einigung“. Eine solche Vereinbarung wurde von unserer Institution nicht getroffen.


Als SGK bedauern wir es, dass die Prozesse zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verantwortung in den Mittelpunkt politischer Diskussionen gerückt werden.



Nachrichtenquelle: 12punto

SGK SGK-Schulden Bürgermeisteramt der Stadtverwaltung Ankara Stadtverwaltung Ankara