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SGK-Stellungnahme zu Vorwürfen „willkürlicher Praktiken“

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat auf die Vorwürfe der Stadtverwaltung Ankara reagiert und erklärt: „Die SGK wird nicht durch willkürliche Praktiken, sondern im Rahmen der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften verwaltet.“

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SGK-Stellungnahme zu Vorwürfen „willkürlicher Praktiken“

In einem Beitrag auf dem offiziellen X-Account der Sozialversicherungsanstalt (SGK) heißt es: „Die SGK wird nicht durch willkürliche Praktiken, sondern im Rahmen der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften verwaltet.

In diesem Sinne ist es der SGK aufgrund der geltenden Rechtslage nicht möglich, eine Immobilie zu übernehmen, die mit Pfändungen, Belastungen oder Hypotheken belegt ist, da diese nicht ‚verkaufsfähig‘ ist. Dieses Thema wird mit größter Sensibilität im Sinne des öffentlichen Interesses gehandhabt.

Um klarzustellen, dass die SGK bei ihren Verfahren keinerlei Diskriminierung oder willkürliche Handlungen vornimmt, möchten wir darauf hinweisen, dass bisher mehr als 1.200 Immobilien von Gemeinden verschiedenster politischer Parteien an die SGK übertragen wurden und keine dieser Immobilien mit Pfändungen, Belastungen oder Hypotheken belegt war. Das Angebot, Immobilien mit Pfändungen, Belastungen oder Hypotheken an die SGK zu übertragen, resultiert entweder aus einem Mangel an Informationen über den Prozess oder aus dem Versuch des Anbietenden, die Öffentlichkeit zu täuschen.

In beiden Fällen ist dieser Ansatz nicht mit der staatlichen Seriosität vereinbar. Alle Gemeinden sind Zeugen dafür, wie transparent der Prozess abläuft, wenn sie Immobilien anbieten, die nicht mit Pfändungen, Hypotheken oder Belastungen belegt und somit verkaufsfähig sind. Anstatt das Thema auf eine politische Ebene zu ziehen und Kontroversen zu schüren, wurde den Gemeinden, die ihre Schulden tatsächlich begleichen wollen, von der SGK in jeder Hinsicht Unterstützung angeboten, und dies wird auch in Zukunft so bleiben“, hieß es in der Erklärung.



Nachrichtenquelle: 12punto

Kommunen Schulden Pfändung Sozialversicherungsanstalt SGK