Sie glaubte ihrer Tochter nicht, die von sexuellem Missbrauch berichtete, und erstattete keine Anzeige
In Kocaeli wurde der Vorwurf eines 13-jährigen Mädchens, das von einem Maler, der im Haus arbeitete, sexuell missbraucht worden sein soll, vor Gericht gebracht. Während das Mädchen den Angeklagten anzeigte, tat die Mutter dies nicht; der Angeklagte wurde freigesprochen.
Vor drei Jahren behauptete das damals 13-jährige Mädchen G.H.B. in Gebze, dass der Maler E.D., der im Haus ihrer Großmutter arbeitete, sie sexuell missbraucht habe.
Das Mädchen berichtete ihrer Familie von dem Vorfall. E.D., der nach der Anzeige festgenommen wurde, wurde nach seiner Aussage unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt.
DROHUNG: "ICH WERDE DEINEN LIEBSTEN SCHADEN ZUFÜGEN"
Die letzte Verhandlung im Prozess gegen den nicht inhaftierten Angeklagten E.D., dem "sexueller Missbrauch eines Kindes durch Belästigung" vorgeworfen wurde, fand vor dem 4. Schwurgericht in Kocaeli statt. An der Verhandlung nahmen der nicht inhaftierte Angeklagte E.D., die Mutter I.E. und die Anwälte der Parteien teil. G.H.B., die heute 16 Jahre alt ist, nahm in Begleitung eines Pädagogen per Videoschalte (SEGBIS) an der Verhandlung teil.
G.H.B., die angab, im Kinderbeobachtungszentrum in Gebze zu leben, sagte: "Bis zu dem Vorfall lebte ich bei meiner Großmutter. Meine Großmutter war meine Pflegemutter. Im Mai 2021 hatte meine Großmutter einen Maler bestellt, um das Haus zu streichen. Meine Großmutter und mein Bruder verließen das Haus, um Farbe zu kaufen. Außerdem sagte meine Großmutter mir, ich solle dem Maler helfen. E.D. drängte mich in einem Zimmer in eine Ecke zwischen die Wand und versuchte, mich zu küssen. Er steckte seine Hand unter meine Kleidung und berührte meine Brust. Dann zog er seine Hose aus und entblößte sich. Ich sagte: 'Tu so etwas bloß nicht'. Der Angeklagte sagte zu mir: 'Sag bloß niemandem etwas, sonst füge ich deinen Liebsten Schaden zu'. Als meine Großmutter und mein Bruder zurückkamen, konnte ich aus Angst nichts sagen. So endete der Vorfall. Kurz darauf erzählte ich meiner Familie von der Situation. Ich erstatte Anzeige."
MUTTER ERSTATTETE KEINE ANZEIGE
Die Mutter von G.H.B., I.M., die zu dem Vorfall befragt wurde, sagte: "Das Sorgerecht für meine Tochter liegt bei mir, aber aufgrund der Ereignisse lebt sie derzeit in einer sozialen Einrichtung. Meine Tochter lebt seit der ersten Klasse bei meiner Mutter. Ich habe von dem Vorfall durch meine Mutter erfahren. Aufgrund des Vorfalls erstatte ich keine Anzeige gegen den Angeklagten. G.H.B. sagte mir, dass sie den Vorfall mit dem Angeklagten einvernehmlich hatte. Meine Tochter ist jemand, der ständig lügt. Sie nimmt heimlich Geld aus Taschen. Meine Tochter hatte auch in einem anderen Gerichtsverfahren eine Anzeige gegen ihren Vater erstattet. Ich denke, dass sie wie bei ihrem Vater auch in diesem Fall lügt. Meine Tochter hat sich auch gegenüber dem Mann, den ich heiraten werde, aufdringlich verhalten. Ich habe keine Anzeige erstattet."
FREISPRUCH
Auf die Frage des Richters: "Sie sagen, Ihre Tochter lebt seit der ersten Klasse bei Ihrer Mutter, woher wissen Sie dann, dass sie lügt?", antwortete die Mutter I.M.: "Ich lebe in Antalya, komme aber alle 3-4 Monate, um meine Tochter zu sehen."
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und forderte seinen Freispruch.
Das Gericht entschied auf Freispruch, da keine eindeutigen Ergebnisse und Beweise dafür vorlagen, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat.
Nachrichtenquelle: İHA
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