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SMS der SGK an arbeitslose Bürger: Bei Nichtzahlung werden rechtliche Schritte eingeleitet

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat Millionen arbeitslose Bürger per SMS darüber informiert, dass sie ihre Beiträge zur allgemeinen Krankenversicherung (GSS) begleichen müssen. Es wurde davor gewarnt, dass bei Nichtzahlung der Schulden rechtliche Schritte eingeleitet werden. Bürger äußerten in den sozialen Medien ihren Unmut über die aufgelaufenen Schulden.

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SMS der SGK an arbeitslose Bürger: Bei Nichtzahlung werden rechtliche Schritte eingeleitet

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) versendet SMS-Nachrichten an arbeitslose Bürger, um sie an ihre Beitragsrückstände zur allgemeinen Krankenversicherung (GSS) zu erinnern. In den Nachrichten wurde davor gewarnt, dass bei Nichtzahlung der Schulden rechtliche Schritte eingeleitet werden. Bürger, die darauf hinwiesen, dass sich die während der Arbeitslosigkeit angehäuften GSS-Schulden durch Zinsen vervielfacht haben, äußerten in den sozialen Medien ihren großen Unmut über die Situation.

9,4 MILLIONEN MENSCHEN ERHIELTEN NACHRICHT

Nachdem die SGK Schuldenbenachrichtigungen an etwa 9,4 Millionen Bürger verschickt hatte, erfuhren viele Menschen durch die auf ihre Mobiltelefone gesendeten Nachrichten von ihren Verbindlichkeiten. In einer zweiten Erklärung neben diesen Benachrichtigungen teilte die SGK mit, dass Bürger durch eine Einkommensprüfung von GSS-Schulden befreit werden und kostenlos Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können.

'DAS IST EINE ARBEITSLOSENSTEUER'

Laut einem Bericht der Zeitung BirGün reagierte der 26-jährige Murat Polat aus Mersin auf die ihm in Rechnung gestellte GSS-Schuld in Höhe von 24.603 Lira. Polat, der über kein Einkommen verfügt, bezeichnete diese Schuld als "Arbeitslosensteuer" und weigerte sich, sie zu bezahlen. Polat gab zudem an, dass seine Schulden aufgrund einer Einkommensprüfung, die wegen eines Grundstücks im Familienbesitz durchgeführt wurde, nicht gestrichen wurden.

OBLIGATORISCHE GSS-BEITRÄGE

Die GSS-Beiträge, die mit einer gesetzlichen Regelung vom 1. Januar 2012 obligatorisch wurden, müssen von nicht erwerbstätigen Bürgern gezahlt werden. Der für das Jahr 2024 festgelegte GSS-Beitrag wurde auf monatlich 600 Lira bzw. jährlich 7.200 Lira festgesetzt. Arbeitslose Bürger können durch eine Einkommensprüfung von der Beitragszahlung befreit werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

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