Standardisierung für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrszeichen auf Autobahnen: Überprüfung steht bevor
Dem Rundschreiben zufolge werden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, Schilder zum Ende von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie andere relevante Verkehrszeichen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit aktuellen Standards, ihrer Positionierung, Notwendigkeit, Sichtbarkeit, Kontinuität und ihrer Auswirkungen auf das Fahrverhalten neu bewertet.
In dem von AKP-Parteichef und Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichneten Rundschreiben wurde daran erinnert, dass das Präsidialrundschreiben Nr. 2021/2, welches die Umsetzung der Strategie für Straßenverkehrssicherheit 2021-2030 sowie der Aktionspläne für Straßenverkehrssicherheit 2021-2023, 2024-2027 und 2028-2030 umfasst, am 3. Februar 2021 im Amtsblatt unter der Nummer 31384 veröffentlicht wurde und in Kraft trat. Ziel ist es, das Ziel der Vereinten Nationen, "die Zahl der Todesopfer und schweren Verletzungen im Straßenverkehr bis 2030 um 50 Prozent zu senken und bis 2050 auf null zu reduzieren", auch in der Türkei zu erreichen.
In dem Rundschreiben wurde dargelegt, dass im Rahmen der Leistungsindikatoren des Aktionsplans für Straßenverkehrssicherheit 2024-2027 die Notwendigkeit und Positionierung der Schilder, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen festlegen, unter Berücksichtigung sich ändernder und entwickelnder Bedingungen geprüft werden und die Arbeiten zur Gewährleistung einheitlicher Anwendungen im ganzen Land unverzüglich abgeschlossen werden sollen.
Die durch Verkehrszeichen reduzierten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen im ganzen Land, insbesondere auf geteilten Autobahnen außerhalb von Ortschaften, werden gemäß Artikel 7 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 vom 13. Oktober 1983 auf Basis der technischen Kriterien des von der Generaldirektion für Autobahnen veröffentlichten Handbuchs für Straßenverkehrszeichenstandards neu bewertet.
Darüber hinaus wird die Konformität von ebenerdigen Fußgängerüberwegen außerhalb von Ortschaften mit den Standards überprüft; ebenerdige Fußgängerüberwege, die nicht unter Ausnahmen wie Schul- oder Krankenhauszonen fallen, werden entfernt.
GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN WERDEN NEU BEWERTET
Unter Berücksichtigung von Faktoren wie Straßenstruktur, Verkehrsaufkommen und Fußgängeraufkommen wird eine Neuregelung der durch Verkehrszeichen reduzierten Geschwindigkeitsbegrenzungen in den als geeignet erachteten Abschnitten sichergestellt. In Abschnitten, in denen nach der Bewertung die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzungen beschlossen wird, werden durch die für Bau und Instandhaltung der Straße zuständige Stelle notwendige infrastrukturelle Anpassungen vorgenommen, wie etwa die Beendigung von Fußgängerüberwegen oder Haltestellen, das Schließen von Mittelstreifenöffnungen, die die Verkehrssicherheit gefährden, sowie die Entfernung von Verkehrszeichen.
Die Notwendigkeit und Positionierung von Ortsschildern auf Überlandstraßen wird neu bewertet; auf Straßen mit hoher Transportkapazität, die durch Ortschaften führen und für deren Bau und Instandhaltung die Kommunen zuständig sind, werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen unter Ergreifung notwendiger Maßnahmen für die Sicherheit von Leben und Eigentum überprüft.
Die Regelungen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Anwendung von Verkehrszeichen werden nach dem Prinzip "Verkehrszeichen sollten so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig sein" standardisiert und für Verkehrsteilnehmer besser wahrnehmbar gestaltet.
Die Arbeiten werden unter der Koordination des Innenministeriums sowie des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur unter Beteiligung der Ministerien für Justiz, Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, Nationale Bildung, Gesundheit, Land- und Forstwirtschaft sowie insbesondere der Kommunen und anderer relevanter Institutionen durchgeführt. Sie sollen für die als erste Priorität festgelegten Straßen bis zum 1. September und für die übrigen Straßen bis zum 31. Dezember abgeschlossen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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