Standortsteuer von der AKP: Doppelte Strafe bei Nichtzahlung!
Unternehmen, die ihre Adressen im Internet teilen, müssen künftig eine „Steuer“ für die Weitergabe von Standortdaten zahlen. Von der Pizzeria bis zur Schneiderei wird von allen Betrieben, ob groß oder klein, eine Gebühr für die „Nutzung der Karte“ erhoben. Wer die „Standortsteuer“ nicht zahlt, muss mit einer doppelten Strafe rechnen.
Während die Preise für alles von A bis Z steigen, hat die Wirtschaftsverwaltung eine weitere „Steuer“-Maßnahme hinzugefügt.
UNTERNEHMEN MÜSSEN FÜR DAS TEILEN VON STANDORTDATEN EINE GENEHMIGUNG DES MINISTERIUMS EINHOLEN
Das Gesetz über geografische Informationssysteme (GIS) und die Änderung einiger Gesetze wird derzeit überarbeitet. Mit dieser Änderung müssen private Unternehmen und natürliche Personen eine Genehmigung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel einholen, um geografische Daten der Türkei nutzen zu können.
STRAFE FÜR UNGENEHMIGTES TEILEN VON STANDORTDATEN!
Wer Standorte teilt, muss eine jährliche Genehmigungsgebühr zwischen 1.750 TL und 1,75 Millionen TL zahlen. Bei ungenehmigter Weitergabe wird eine Geldstrafe in Höhe des Doppelten der Gebühr verhängt. Das jährliche Einnahmeziel liegt bei etwa 30 Milliarden TL.
Laut einem Bericht von Ferit Parlak von der Zeitung Dünya werden die Genehmigungsgebühren für ausländische Unternehmen höher ausfallen, wobei die Berechnung auf den Finanzdaten des Unternehmens basiert.
Gegen Unternehmen, die keinen Genehmigungsantrag stellen, wird ein Bußgeld in Höhe des Doppelten der Genehmigungsgebühr verhängt. Die Zahlung der Strafe entbindet jedoch nicht von der Pflicht, die Genehmigung einzuholen. Zudem sind Unternehmen mit einer Lizenz zur Erdgasverteilung von der Pflicht zur Einholung einer Genehmigung für geografische Daten ausgenommen.
AUSWIRKUNGEN AUF INLÄNDISCHE UND AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN
Die neue Regelung steht in der Kritik, da sie zu einer Ungleichbehandlung zwischen ausländischen Firmen und inländischen Unternehmen führen könnte. Insbesondere die Tatsache, dass große ausländische Firmen wie Google, Apple und Yandex dieselben Genehmigungsgebühren wie lokale Firmen zahlen sollen, schürt die Sorge vor einem unfairen Wettbewerb für inländische Unternehmen. Zudem werden Bedenken geäußert, dass inländische Unternehmen bei der Datenerhebung und -weitergabe strenger kontrolliert werden könnten, während die Kontrollen für ausländische Unternehmen lockerer ausfallen könnten.
Diese Regelung zielt darauf ab, die Erstellung und Weitergabe geografischer Daten systematischer zu überwachen und die redundante Datenerstellung zu verhindern.
WELTWEIT EINMALIG
Alim Küçükpehlivan, Vorsitzender des lokalen Softwareunternehmens Başarsoft, erklärte, dass der Gesetzesentwurf, der derzeit in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) beraten wird, eine zusätzliche Belastung für alle Unternehmen, insbesondere für kleine Gewerbetreibende, darstellen werde.
Gegenüber der Zeitung Sözcü sagte Küçükpehlivan, dass es für die geplante Regelung weltweit kein Beispiel gebe und in keinem anderen Land Unternehmen Lizenzgebühren zahlen müssten oder bestraft würden, nur weil sie ihren Standort teilen. Küçükpehlivan wies darauf hin, dass die Lizenzgebühren für ausländische Firmen wie Google, Apple und Yandex gesenkt wurden, was zu einem unfairen Wettbewerb für inländische Firmen führen werde.
Nachrichtenquelle: 12punto
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