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Stellungnahme der EGM zu Behauptungen, Richter und Staatsanwälte müssten die 155 anrufen

In einer Erklärung der Generaldirektion für Sicherheit (EGM) wurde mitgeteilt, dass Berichte mit dem Titel „Umstrittene Schutzentscheidung des Innenministeriums: Richter und Staatsanwälte sollen für ihre Sicherheit die 155 anrufen“ nicht der Wahrheit entsprechen.

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Stellungnahme der EGM zu Behauptungen, Richter und Staatsanwälte müssten die 155 anrufen

Die Generaldirektion für Sicherheit (EGM) hat bezüglich der in einigen Medien veröffentlichten Berichte mit dem Titel „Umstrittene Schutzentscheidung des Innenministeriums: Richter und Staatsanwälte sollen für ihre Sicherheit die 155 anrufen“ die folgende Pressemitteilung herausgegeben.

In der Erklärung wurde dargelegt, dass Schutzdienste im Rahmen von Artikel 20 des Anti-Terror-Gesetzes Nr. 3713 erbracht werden und dass Bedrohungsinformationen, die von Geheimdienst- und Anti-Terror-Einheiten eingeholt wurden, gemeinsam mit den Stellungnahmen der betreffenden Institutionen bewertet und abgeschlossen werden.

In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass der Schutzdienst in drei Formen erbracht wird, nämlich „Schutz auf Abruf, Personenschutz und spezieller Schutz“, heißt es: „Im Rahmen der geltenden Gesetzgebung werden für unsere Justizangehörigen, bei denen eine terroristische Bedrohung festgestellt wurde, die von der Kommission als angemessen erachteten Schutzmaßnahmen angewendet. Diese Arbeiten und Verfahren werden durch eine Kommission durchgeführt, die sich aus Vertretern der betreffenden Institutionen/Organisationen zusammensetzt, und die Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Es wurde festgestellt, dass der Vertreter des betreffenden Ministeriums in der Zentralen Schutzkommission keinen Einspruch gegen die für unsere Justizangehörigen getroffenen Entscheidungen erhoben hat, sondern lediglich mit der Art und Weise der Umsetzung von 10 Schutzentscheidungen nicht einverstanden war. Die Entscheidungen, die Gegenstand des Einspruchs sind, werden von der Zentralen Schutzkommission einer erneuten Bewertung unterzogen.“

Es wurde zudem betont, dass die in den Nachrichten enthaltenen Behauptungen, Richter und Staatsanwälte müssten für ihre Sicherheit die 155 anrufen, absolut nicht der Wahrheit entsprechen und dass Institutionen gezielt ins Visier genommen würden.


Nachrichtenquelle: İHA

Generaldirektion für Sicherheit Richter Staatsanwalt