Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,3838
Dollar
Arrow
45,0636
Pfund Sterling
Arrow
63,0855
Gold
Arrow
6155,0545
BIST 100
Arrow
10.729

Stellungnahme des DMM zu Behauptungen über „mobile Wähler“!

Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) der Kommunikationsdirektion des Präsidenten hat eine Erklärung zu den in den sozialen Medien verbreiteten Behauptungen abgegeben, wonach „mobile Wähler aus verschiedenen Provinzen massenhaft zur Stimmabgabe gebracht werden“.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Stellungnahme des DMM zu Behauptungen über „mobile Wähler“!

Die Türkei ist heute an die Wahlurnen gegangen, um ihre Kommunalpolitiker zu wählen.

Ab 17.00 Uhr werden alle Wahllokale im ganzen Land geschlossen und die Stimmenauszählung beginnt.

Während der laufenden Stimmabgabe am heutigen Tag kam eine Erklärung des Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) der Kommunikationsdirektion des Präsidenten zu der in den sozialen Medien aufgestellten Behauptung: „Mobile Wähler aus verschiedenen Provinzen werden massenhaft zur Stimmabgabe gebracht“.

In der Erklärung des DMM wurde betont, dass die besagte Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.

In der Erklärung des Zentrums heißt es wie folgt:

„Die in einigen Social-Media-Konten verbreitete Behauptung, dass ‚mobile Wähler aus verschiedenen Provinzen massenhaft zur Stimmabgabe gebracht werden‘, ist nicht wahr.

Im ersten Absatz von Artikel 67 der Verfassung wird betont, dass Bürger das Recht haben, zu wählen, gewählt zu werden, unabhängig oder innerhalb einer politischen Partei politisch tätig zu sein und an Volksabstimmungen teilzunehmen, sofern sie die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllen. Im dritten Absatz desselben Artikels wird festgelegt, dass jeder türkische Staatsbürger, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, das Recht hat, zu wählen und an Volksabstimmungen teilzunehmen. Im fünften Absatz werden die Ausnahmen vom Wahlrecht aufgeführt, indem es heißt: ‚Soldaten und Unteroffiziere im aktiven Dienst sowie Militärschüler und Strafgefangene in Justizvollzugsanstalten, mit Ausnahme derjenigen, die wegen fahrlässiger Straftaten verurteilt wurden, dürfen nicht wählen.‘

Andererseits können auch Polizeibeamte, Gendarmeriepersonal sowie Berufssoldaten wählen.

Die Stimmabgabe von Sicherheitskräften und Berufssoldaten, die bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 31. März 2024 in einigen Regionen im Einsatz sind, wird manipuliert.

Der Transport der Sicherheitskräfte, die in Militäreinheiten in verschiedenen Regionen unseres Landes tätig sind, zu den Wahllokalen, in denen sie ihre Stimme abgeben werden, erfolgt kollektiv, um jegliche Sicherheitslücken zu vermeiden.

Die betreffenden Sicherheitskräfte geben ihre Stimme ausschließlich in den Wahlbezirken ab, in denen sie als Wähler registriert sind.

Entgegen den Behauptungen gibt es in den Regionen keine Anzeichen für Mehrfachstimmabgaben, Verstöße oder sonstige Unregelmäßigkeiten bezüglich der Wahlsicherheit.

Bitte schenken Sie den provokativen Behauptungen zur Wahlsicherheit in den sozialen Medien keinen Glauben.“


Nachrichtenquelle: AA

31. März 2024 Kommunikationsdirektorat der Präsidentschaft Dezenformasyonla Mücadele Merkezi