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Stellungnahme des DMM zu den Schlagzeilen machenden Behauptungen über MOSSAD-Agenten

Während die Intensität des Konflikts zwischen Israel und dem Iran von Tag zu Tag zunimmt, wurde behauptet, dass MOSSAD-Agenten in die Türkei einsickern könnten. Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) hat eine Erklärung zu diesem Thema abgegeben.

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Stellungnahme des DMM zu den Schlagzeilen machenden Behauptungen über MOSSAD-Agenten

Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) der Kommunikationsdirektion des Präsidenten teilte mit, dass die Behauptung, "am iranisch-türkischen Grenzübergang Bazargan herrsche ein ungewöhnlicher Andrang und MOSSAD-Elemente könnten durch unkontrollierte Migration ins Land einsickern", nicht der Wahrheit entspreche.

In der Erklärung des DMM wurde darauf hingewiesen, dass die von einigen in- und ausländischen Konten in sozialen Medien verbreitete Behauptung, "am iranisch-türkischen Grenzübergang Bazargan herrsche ein ungewöhnlicher Andrang und MOSSAD-Elemente könnten durch unkontrollierte Migration ins Land einsickern", unwahr sei.

 

In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass die Aufnahmen nicht, wie behauptet, am Grenzübergang Gürbulak, sondern am Grenzübergang Kapıköy in Van entstanden seien, und zwar bereits am 3. Juni, noch vor Beginn der Spannungen zwischen dem Iran und Israel. Weiter hieß es:

"Unser Innenministerium und die zuständigen Sicherheitsbehörden bestätigen, dass an den Grenzübergängen Kapıköy und Gürbulak keine ungewöhnliche Aktivität, kein Andrang und keine irregulären Grenzübertritte vorliegen. Auch bei Kontakten mit iranischen Behörden wurde die Information eingeholt, dass sich an deren Grenze lediglich 25-30 Personen aufhalten. Unsere Grenzen werden von unseren Sicherheitskräften rund um die Uhr auf Basis modernster physischer Sicherheitssysteme kontrolliert.

Es wird davon ausgegangen, dass die betreffenden Aufnahmen und Behauptungen darauf abzielen, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, gesellschaftliche Empörung zu schüren, Fremdenfeindlichkeit zu befeuern und den Eindruck von Instabilität zu erwecken. Die Verbreitung unwahrer Informationen mit dem Ziel, Angst und Panik in der Bevölkerung zu verbreiten, ist gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) strafbar. Wir geben dies hiermit der Öffentlichkeit bekannt."


Nachrichtenquelle: AA