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Stellungnahme des RTÜK zum bewaffneten Angriff auf eine Schule in Şanlıurfa

Nach dem bewaffneten Angriff auf eine weiterführende Schule in Şanlıurfa hat der Rundfunkrat RTÜK eine Warnung bezüglich der Berichterstattung herausgegeben und betont, dass nur offizielle Erklärungen berücksichtigt werden sollten und gesellschaftliche Sensibilitäten zu wahren seien.

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Stellungnahme des RTÜK zum bewaffneten Angriff auf eine Schule in Şanlıurfa

Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat eine Erklärung zur Berichterstattung über den bewaffneten Angriff an einer weiterführenden Schule in Şanlıurfa abgegeben. Der Rat betonte, dass zur Vermeidung von Desinformation ausschließlich die Erklärungen der zuständigen Behörden als Grundlage dienen sollten.

In einem Beitrag über das Social-Media-Konto des RTÜK wurde auf die Bedeutung der Berücksichtigung gesellschaftlicher Sensibilitäten hingewiesen. Darin heißt es: "In Bezug auf den bedauerlichen Vorfall in einer Bildungseinrichtung in Şanlıurfa sind gemäß den Rundfunkgrundsätzen im Rahmen des Gesetzes Nr. 6112 die folgenden Punkte strikt zu beachten: Bilder vom Tatort und traumatische Inhalte dürfen keinesfalls verbreitet werden. Jegliche Informationen und Bilder, die die Privatsphäre der Opfer, Schüler und Familien verletzen oder deren Identität preisgeben könnten, sind zu vermeiden. Um Desinformation zu verhindern, sollten nur die Erklärungen der zuständigen Behörden als Grundlage dienen und eine besonnene Sprache verwendet werden. Gegen Sendungen, die gesellschaftliche Sensibilitäten und die psychische Gesundheit von Kindern nicht berücksichtigen, werden umgehend rechtliche Sanktionsverfahren eingeleitet."


Nachrichtenquelle: İHA