Stellungnahme von İmamoğlus Anwalt zur „Ermittlung wegen gefälschten Diploms“
Im Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, wegen des Vorwurfs eines gefälschten Universitätsdiploms gibt es eine neue Entwicklung. Kemal Polat, einer der Anwälte von İmamoğlu, kündigte an, dass man gegen die Behauptung, die „Generalstaatsanwaltschaft Istanbul habe ein Schreiben an die Universität Istanbul zur Annullierung des Diploms von İmamoğlu gerichtet“, rechtlich vorgehen werde.
Der juristische Druck auf den Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, der als einziger Kandidat aus dem von der CHP eingeleiteten Vorwahlprozess zur Bestimmung des Präsidentschaftskandidaten hervorgegangen ist, hält an. Zuletzt wurde gegen İmamoğlu wegen des Vorwurfs, sein Universitätsdiplom sei gefälscht, ein Ermittlungsverfahren wegen „Urkundenfälschung“ eingeleitet.
Kemal Polat, einer der Anwälte von İmamoğlu, gab eine neue Erklärung zur Diplom-Krise ab. Polat kündigte an, dass man gegen die Behauptung, die „Generalstaatsanwaltschaft Istanbul habe ein Schreiben an die Universität Istanbul zur Annullierung des Diploms von İmamoğlu gerichtet“, rechtlich vorgehen werde.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sandte die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul ein Schreiben an das Rektorat der Universität Istanbul und forderte eine „dringende Antwort“ zu allen Unterlagen bezüglich des Studiums von İmamoğlu an der Universität, zu den Identitäten der Personen, die die Verfahren zur Anerkennung des Hochschulwechsels durchgeführt haben, sowie dazu, ob zu jenen Zeitpunkten ähnliche Hochschulwechsel vorgenommen wurden.
Quellen der Generalstaatsanwaltschaft teilten mit, dass die Berichte, wonach „ein Schreiben an die Universität Istanbul zur Annullierung des Diploms von İmamoğlu gerichtet wurde“, nicht der Wahrheit entsprechen.
Ekrem İmamoğlus Anwalt Kemal Polat kündigte an, dass man bezüglich der besagten Behauptungen von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werde.
Polat erklärte dazu:
„Die Behauptung, die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul habe ein Schreiben zur Annullierung des Diploms von Herrn İmamoğlu verfasst, ist unwahr. Wir werden unsere rechtlichen Schritte gegen diese Behauptung, die als ‚öffentliche Verbreitung irreführender Informationen‘ gewertet werden kann, sowie gegen Versuche, die Justizbehörden auf unwahre Weise in Misskredit zu bringen, einleiten.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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