Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0490
Dollar
Arrow
44,8069
Pfund Sterling
Arrow
62,8737
Gold
Arrow
6160,5079
BIST 100
Arrow
10.729

Steuerreformpaket im Parlament: Senkung der Körperschaftsteuer

Der Fraktionsvorsitzende der AK-Partei, Abdullah Güler, gab bekannt, dass der Gesetzentwurf mit 15 Artikeln, der Steueranreize enthält, dem Parlament vorgelegt wurde.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Steuerreformpaket im Parlament: Senkung der Körperschaftsteuer

Ein neuer Gesetzentwurf, der umfassende Änderungen bei den Steuervorschriften vorsieht, wurde der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt. Der Fraktionsvorsitzende der AK-Partei, Abdullah Güler, erläuterte die Details des 15 Artikel umfassenden Pakets und erklärte: „Wir senken die Körperschaftsteuersätze.“ Güler wies zudem darauf hin, dass zur Förderung der freiwilligen Steuerehrlichkeit der Weg geebnet wurde, um im Ausland befindliche Bargeld-, Gold- und Devisenbestände bis zum 31. Juli 2027 in die Wirtschaft zu integrieren.

STUNDUNGSFRISTEN FÜR ÖFFENTLICHE FORDERUNGEN WERDEN VERLÄNGERT

Mit dem ersten Artikel des Entwurfs soll die Einziehung öffentlicher Forderungen erleichtert werden. In diesem Rahmen wird die Stundungsfrist für Steuern und andere öffentliche Schulden von 36 auf 72 Monate verlängert. Der Schuldbetrag, der ohne Sicherheitsleistung gestundet werden kann, wird von 50.000 Lira auf 1 Million Lira angehoben.

STEUERVORTEILE FÜR AUSLÄNDISCHE EINKÜNFTE

Die Regelung sieht Steuervorteile für die Überführung ausländischer Einkünfte in die Türkei vor. Für Personen, die von der Ausnahme im Rahmen des Einkommensteuergesetzes profitieren, wurde der Steuersatz für Vermögensübertragungen durch Erbschaft innerhalb des Ausnahmezeitraums auf 1 Prozent festgelegt.

Darüber hinaus werden Einkünfte und Erträge, die von natürlichen Personen erzielt werden, die neu in die Türkei ziehen und in den letzten drei Jahren nicht steuerpflichtig waren, für einen Zeitraum von 20 Jahren von der Einkommensteuer befreit.

AKTIENANREIZE FÜR TECHNOLOGIE-MITARBEITER

Die Steuerbefreiung für Aktienoptionen, die Mitarbeitern von Technologie-Startups gewährt werden, wird ausgeweitet. Die Obergrenze für die Befreiung wird von einem auf das Zweifache des jährlichen Bruttogehalts angehoben. Die Frist, die für die vollständige steuerfreie Veräußerung dieser Anteile erforderlich ist, wird von 12 auf 6 Jahre verkürzt.

Sollten die Anteile innerhalb von 2 Jahren verkauft werden, wird die gesamte Befreiung, bei einem Verkauf zwischen 2 und 4 Jahren 75 Prozent und zwischen 4 und 6 Jahren 25 Prozent der Befreiung zuzüglich Verzugszinsen vom Arbeitgeber zurückgefordert.

Mit dem Gesetzentwurf wird der Begriff „Zentrum für qualifizierte Dienstleistungen“ in die Gesetzgebung aufgenommen. Dieser Status wird Kapitalgesellschaften verliehen, die in mindestens drei Ländern tätig sind und 80 Prozent ihres Jahresumsatzes von verbundenen Unternehmen im Ausland erzielen. Diese Zentren sollen Dienstleistungen wie Finanzberatung, strategisches Management und Technologieberatung aus der Türkei heraus anbieten.

STEUERBEFREIUNG FÜR LÖHNE EINGEFÜHRT

Für die Gehälter von Personal, das in Zentren für qualifizierte Dienstleistungen arbeitet, wird eine Einkommensteuerbefreiung angewendet. Demnach bleibt der Teil der Löhne, der das Dreifache des Bruttomindestlohns nicht übersteigt, von der Einkommensteuer befreit. Im Finanzzentrum Istanbul wird diese Grenze auf das Fünffache festgelegt. Zudem werden Dokumente, die im Zusammenhang mit diesen Löhnen ausgestellt werden, von der Stempelsteuer befreit.

NEUE REGELUNG BEI DER KÖRPERSCHAFTSTEUER

Im Rahmen des Entwurfs wird ermöglicht, dass Ermäßigungen für Transitgeschäfte, Zentren für qualifizierte Dienstleistungen und Einkünfte im Rahmen des Finanzzentrums Istanbul von der Bemessungsgrundlage der „inländischen Mindestkörperschaftsteuer“ abgezogen werden können. Damit soll die Wirkung bestehender Anreize gewahrt bleiben.

VERMÖGENSAMNESTIE IN KRAFT

Zur Integration nicht registrierter in- und ausländischer Vermögenswerte natürlicher und juristischer Personen in die Wirtschaft wird eine neue Vermögensamnestie eingeführt. Bei Meldungen bis zum 31. Juli 2027 wird je nach Haltedauer der Vermögenswerte in Finanzinstrumenten eine Steuer zwischen 0 und 5 Prozent erhoben. Bei Erfüllung der Bedingungen werden für diese Vermögenswerte keine Steuerprüfungen durchgeführt.

Unternehmen mit einem Technologie-Startup-Label erhalten die Möglichkeit, Investitionen durch wandelbare Schuldverschreibungen zu erhalten. Zudem sind Unternehmen mit dem Status „Digitales Unternehmen“ ab ihrer Gründung drei Jahre lang von Kammerregistrierungsgebühren und Mitgliedsbeiträgen befreit.

Die Anreize für das Finanzzentrum Istanbul werden ebenfalls ausgeweitet. Die Einkommensteuerbefreiung für Personal mit Auslandserfahrung wird auf alle Mitarbeiter teilnehmender Institutionen ausgeweitet.

Darüber hinaus wird die Laufzeit der 100-prozentigen Körperschaftsteuerermäßigung für Exporte von Finanzdienstleistungen von 2031 auf 2047 verlängert. Die Befreiungsfrist für Gebühren auf Finanzaktivitäten wird von 5 auf 20 Jahre angehoben.


Nachrichtenquelle: 12punto