TBMM-Generalversammlung zusammengetreten: Die ersten 5 Artikel des Gesetzentwurfs zur Vermögensfriedensregelung angenommen
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurden die ersten 5 Artikel des 'Gesetzentwurfs zur Änderung einiger Gesetze', der auch Regelungen zum Vermögensfrieden enthält, angenommen.
Die Generalversammlung der TBMM trat unter dem Vorsitz der stellvertretenden Parlamentspräsidentin Pervin Buldan zusammen, um den 'Gesetzentwurf zur Änderung einiger Gesetze' zu beraten, der auch Regelungen zum Vermögensfrieden umfasst. Nach außerordentlichen Reden, einminütigen Wortmeldungen der Abgeordneten, Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden und der Beratung der von den politischen Parteigruppen bei der Parlamentspräsidentschaft eingereichten Anträge wurde mit der Beratung des Entwurfs begonnen. Infolge der Beratungen wurden die ersten 5 Artikel des Entwurfs angenommen.
Den angenommenen Artikeln zufolge wird das 'Gesetz über das Einziehungsverfahren öffentlicher Forderungen' geändert. Wenn die fristgerechte Zahlung einer öffentlichen Schuld, die Vollstreckung einer Pfändung oder die Verwertung gepfändeter Güter den Schuldner in eine sehr schwierige Lage bringen würde, kann eine Stundung für einen Zeitraum von höchstens 72 Monaten gegen Zinsen gewährt werden. Wenn die Gesamtschuld des Schuldners 1 Million Lira nicht übersteigt, wird keine Sicherheitsleistung verlangt. Bei Schulden, die diesen Betrag übersteigen, muss als Sicherheit die Hälfte des Betrags hinterlegt werden, der die 1 Million Lira übersteigt. Der Präsident ist befugt, diesen Betrag auf das Zehnfache zu erhöhen oder auf die Hälfte zu senken. Mit einem weiteren Artikel wird das 'Einkommensteuergesetz' geändert. Demnach wird bei Einkünften, die außerhalb der Türkei erzielt werden und von der Einkommensteuer befreit sind, oder bei Erbschaften, die während des Zeitraums der Steuerbefreiung der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen, die Steuer mit einem Satz von 1 Prozent erhoben. Mit einem weiteren angenommenen Artikel wird eine Regelung für die Einkommensteuerbefreiung von Aktien getroffen, die Arbeitgebern an Personal in Technologie-Start-up-Unternehmen, die die vom Ministerium für Industrie und Technologie festgelegten Kriterien erfüllen, unentgeltlich oder zu vergünstigten Preisen gewährt werden und als Lohn gelten. Demnach wird die Obergrenze für die Befreiung auf das Zweifache des Bruttolohns im jeweiligen Jahr neu festgesetzt.
'DIE IM AUSLAND ERZIELTEN EINKÜNFTE VON PERSONEN SIND 20 JAHRE LANG VON DER EINKOMMENSTEUER BEFREIT'
Mit dem Entwurf sind die außerhalb der Türkei erzielten Einkünfte von Personen, die als in der Türkei ansässig gelten, für einen Zeitraum von 20 Jahren von der Einkommensteuer befreit, sofern sie in den letzten 3 Kalenderjahren vor ihrer Ansässigkeit in der Türkei keinen Wohnsitz und keine Steuerpflicht in der Türkei hatten. Dass natürliche Personen, die unter diese Bestimmung fallen, vor dieser Einstufung in der Türkei eine Steuerpflicht aufgrund von Einkünften aus Immobilienvermögen, beweglichem Kapitalvermögen oder Wertzuwachsgewinnen hatten, steht der Inanspruchnahme dieser Befreiung nicht entgegen. Für diese Einkünfte ist keine jährliche Steuererklärung abzugeben; falls aufgrund anderer Einkünfte eine Steuererklärung eingereicht wird, sind diese Einkünfte nicht in die Erklärung aufzunehmen. Ausgaben und Kosten im Zusammenhang mit den befreiten Einkünften werden bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte nicht berücksichtigt. Steuern, die im Ausland auf die unter diese Befreiung fallenden Einkünfte gezahlt wurden, können nicht auf die in der Türkei festgesetzte Einkommensteuer angerechnet werden. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht erfüllt waren, gelten die nicht festgesetzten Steuern als verkürzt. Das Ministerium für Schatz und Finanzen ist befugt, die Verfahren und Grundsätze für die Anwendung dieser Bestimmung festzulegen. Diese Bestimmung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für Personen, die ab dem 1. Januar 2026 als in der Türkei ansässig gelten.
INTERNATIONALES ABKOMMEN ZWISCHEN DER TÜRKEI UND DER OECD ANGENOMMEN
Nach der Annahme der ersten 5 Artikel des Entwurfs wurde mit den Beratungen über den 'Gesetzentwurf zur Zustimmung zur Ratifizierung des Protokolls über die Erneuerung des Memorandum of Understanding zur Errichtung des Istanbul-Zentrums' zwischen der Türkei und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) begonnen. Die stellvertretende Parlamentspräsidentin Buldan ließ die Artikel einzeln verlesen und zur Abstimmung stellen. Infolge der Abstimmung wurde der Entwurf angenommen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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