Gesetzesvorbereitung in der Großen Nationalversammlung der Türkei
Die in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingerichtete Kommission zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den sogenannten Entwaffnungsprozess der Terrororganisation PKK setzt ihre Arbeit an einem Vorschlag für ein „Kodex-Gesetz“ fort.
Der Entwaffnungsprozess der separatistischen Terrororganisation PKK wird von der in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingerichteten Kommission für Nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie behandelt. Die Vorbereitungen für diesen Prozess sollen durch eine neue gesetzliche Regelung, das sogenannte „Kodex-Gesetz“, festgelegt werden. Die Kommission konzentriert sich auf Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes und der Strafvollzugsgesetze, um den rechtlichen Rahmen zu schaffen.
VORBEREITUNG DES KODEX-GESETZES UND ZUGEHÖRIGER REGELUNGEN ERWARTET
Die Kommission plant die Erstellung eines umfassenden Berichts, um die angestrebten gesetzlichen Regelungen für den Entwaffnungsprozess der Terrororganisation PKK festzulegen. Es wird erwartet, dass der Vorschlag für das „Kodex-Gesetz“ auf die PKK zugeschnitten wird und sich auf die Definition einer „Organisation, die ihre organisatorische Existenz beendet“ beschränkt. Zudem wird angestrebt, den Entwaffnungsprozess durch Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes und der Strafvollzugsgesetze abzuschließen.
BERICHT WIRD BIS ZUM 15. NOVEMBER VORGELEGT
Der von der Kommission erstellte Bericht soll bis zum 15. November dem zuständigen Fachausschuss vorgelegt und noch vor Beginn der Haushaltsberatungen in das Plenum der TBMM eingebracht werden. Der Bericht wird neben Regelungen zur Terrororganisation PKK und Bestimmungen zum Entwaffnungsprozess auch spezielle Regelungen zum Strafvollzugsgesetz und zu einem Übergangsgesetz umfassen.
ALLE PARTEIEN WERDEN IHRE STELLUNGNAHMEN ALS BERICHT EINREICHEN
Alle an der Kommission beteiligten politischen Parteien werden ihre Ansichten und Vorschläge in Form eines Berichts einreichen; es wird erwartet, dass ein gemeinsamer Bericht erstellt wird. In diesem Bericht sollen Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes, Anpassungen des Strafvollzugsgesetzes sowie Bestimmungen zu einem Übergangsgesetz enthalten sein. Nach Abschluss dieses Prozesses ist vorgesehen, den Bericht dem Plenum der TBMM vorzulegen und die Arbeit des Fachausschusses vor dem 15. November aufzunehmen.
EXPERTEN SETZEN IHRE ARBEIT FORT
In Bezug auf das Thema werden im Rahmen der vom Präsidium der TBMM und dem Justizministerium durchgeführten Arbeiten auch Bewertungen des angestrebten rechtlichen Rahmens auf Basis der geltenden Gesetzgebung vorgenommen.
Laut einem Bericht von Birgün plant die Kommission, unter Einbeziehung von Experten die rechtliche Infrastruktur des Prozesses zu schaffen und diesen Gesetzesentwurf zusammen mit dem Haushaltsgesetzvorschlag für das Jahr 2026 dem Plenum der TBMM vorzulegen.
MIT DEM „KODEX-GESETZ“ IST EINE EINSCHRÄNKUNG DER PKK GEPLANT
Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen so gestaltet werden, dass sie mit der Definition einer „Organisation, die ihre organisatorische Existenz beendet“ ausschließlich die PKK abdecken. Die Situation der Mitglieder der Organisation, die am Entwaffnungsprozess teilnehmen, wird in den gesetzlichen Regelungen gesondert behandelt. Darüber hinaus werden Themen wie Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes, eine neue Strafvollzugsregelung und Bestimmungen zu einem Übergangsgesetz im „Kodex-Gesetz“ enthalten sein.
FACHAUSSCHUSS WIRD SEINE ARBEIT FORTSETZEN
Zusammen mit den Prozessen im Fachausschuss und im Plenum wird die Kommission für Nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie bei Bedarf ihre Sitzungen fortsetzen und den Prozess weiterverfolgen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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