Technologieunterstützung für Studierende im Amtsblatt: Was sind die Voraussetzungen?
Die Details zu den Voraussetzungen und dem Bewertungsverfahren für die Unterstützung von Universitätsstudierenden bei der Anschaffung von Mobiltelefonen, Computern und Internetzugängen wurden festgelegt. Das entsprechende Kommuniqué wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Das Kommuniqué zur Gewährung von Unterstützung für technologische Geräte und Internetzugänge für Universitätsstudierende wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem Kommuniqué wurden auch die Voraussetzungen für die Beantragung der Unterstützung für technologische Geräte festgelegt.
WER KANN STEUERFREIE TELEFONE KAUFEN?
Demnach können Studierende, die zum Zeitpunkt des Kaufs das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Staatsbürger der Republik Türkei sind und an einem Hochschulprogramm eingeschrieben sind (ausgenommen Fernstudiengänge), den Antrag stellen.
VERKAUFSPREIS DARF 9.500 LIRA NICHT ÜBERSCHREITEN
Der endgültige Verkaufspreis des Geräts inklusive Steuern darf 9.500 Lira nicht überschreiten, und es darf sich nicht um ein gebrauchtes Gerät handeln.
Es ist zudem erforderlich, dass eine elektronisch ausgestellte Rechnung für das gekaufte technologische Gerät vorliegt und diese auf den Namen des Studierenden ausgestellt ist, der die Unterstützung erhält, wobei auch die Identifikationsnummer der Republik Türkei (TC-Identifikationsnummer) enthalten sein muss.
Die für das gekaufte elektronische Gerät angegebene IBAN-Nummer muss ebenfalls auf den Namen des Studierenden lauten.
WO UND WIE WERDEN DIE ANTRÄGE GESTELLT?
Studierende, die die Unterstützung für technologische Geräte in Anspruch nehmen möchten, müssen ihren Antrag über das IT-System des Ministeriums für Jugend und Sport stellen.
Die Anträge werden mittels Identitätsprüfung gestellt. Bei der Antragstellung müssen Informationen wie Identitätsdaten, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, die Steueridentifikationsnummer oder die TC-Identifikationsnummer des Unternehmens, bei dem das technologische Gerät gekauft wurde, die auf den eigenen Namen registrierte Telefonnummer, die IBAN-Nummer, für die Unterstützung von Mobiltelefonen die IMEI-Nummer sowie weitere vom Ministerium geforderte Informationen und Dokumente in das System eingegeben werden.
WIE WERDEN DIE ANTRÄGE BEWERTET?
Nach der Prüfung der Anträge werden diese bei Nichterfüllung der Voraussetzungen abgelehnt, wobei die Benachrichtigung über das System erfolgt.
Bei Annahme des Antrags wird der Betrag der technologischen Geräteunterstützung – berechnet als 44,44 Prozent des endgültigen Verkaufspreises bei Mobiltelefonen und 16,66 Prozent bei Computern – vom Ministerium für Jugend und Sport auf das vom Studierenden angegebene IBAN-Konto überwiesen; die Benachrichtigung erfolgt ebenfalls über das System.
Studierende können die Unterstützung für verschiedene Gerätetypen in Anspruch nehmen, jedoch darf der Gesamtbetrag der Unterstützung 5.500 Türkische Lira nicht überschreiten. Studierende, die Internetunterstützung erhalten möchten, müssen ihren Antrag ebenfalls über das IT-System des Ministeriums stellen.
Für die Inanspruchnahme der Internetunterstützung gelten ebenfalls die Voraussetzungen der Einschreibung in ein Hochschulprogramm (ausgenommen Fernstudiengänge), die Vollendung des 26. Lebensjahres noch nicht erreicht zu haben und dass der Telefonanschluss, für den die Unterstützung gewährt wird, auf den Namen des Studierenden lautet.
Die ersten Anträge auf Internetunterstützung können innerhalb von zwei Monaten ab dem 14. November gestellt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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