Termin für Neuwahlen bei Annullierung der Kommunalwahlen bekannt gegeben
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) hat beschlossen, dass im Falle einer Annullierung der am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen in bestimmten Wahlbezirken die Neuwahlen am Sonntag, dem 2. Juni, durchgeführt werden sollen.
In der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des YSK wurde darauf hingewiesen, dass gemäß dem Gesetz Nr. 2972 über die Kommunalwahlen sowie die Wahlen für Stadtteilvorsteher (Muhtar) und Ältestenräte bei einer Annullierung der Wahl in einem Wahlbezirk aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Wahlvorgängen eine Neuwahl in diesem Bezirk erforderlich ist, die am ersten Sonntag im Juni 2024 stattfinden muss.
NUR DIE ABSTIMMUNGSVORGÄNGE...
In der Entscheidung wurde daher festgehalten, dass die am 31. März 2024 aus irgendeinem Grund nicht durchgeführten Bürgermeisterwahlen, die Wahlen für Muhtare und Mitglieder der Ältestenräte sowie die Wahlen für Muhtare und Ältestenräte in Dörfern, die seit dem 1. Januar 2024 als lokale Verwaltungseinheiten entstanden sind, am Sonntag, dem 2. Juni, nachgeholt werden müssen.
In der Entscheidung wurde betont, dass es sich bei den notwendigen Neuwahlen um eine Wiederholung und Fortsetzung der ursprünglichen Wahl handelt und daher lediglich die Abstimmungsvorgänge zu wiederholen sind.
Nachrichtenquelle: AA
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