Türkei hatte Einspruch gegen EGMR-Urteil eingelegt: Stellungnahme von Selahattin Demirtaş' Anwalt
Nachdem die Türkei gegen die zweite Freilassungsentscheidung des EGMR im Fall Demirtaş Einspruch eingelegt hat, hat Selahattin Demirtaş' Anwalt Mahsuni Karaman sein Schweigen gebrochen. Karaman betonte, dass der Einspruch der Regierung die Verpflichtung zur Einhaltung des Urteils nicht aufhebe.
Die Antwort der Türkei auf die zweite Freilassungsentscheidung der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich des ehemaligen HDP-Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş ließ nicht lange auf sich warten. Ankara hat beantragt, dass das Urteil von der Großen Kammer des EGMR erneut geprüft wird.
Diese Entwicklung hat sowohl in politischen als auch in juristischen Kreisen für großes Aufsehen gesorgt. Insbesondere die DEM-Partei reagierte scharf auf den Einspruch der Türkei. In der Erklärung der Partei hieß es:
„Der EGMR sagt, er müsse ‚umgehend freigelassen werden‘; das Justizministerium beharrt jedoch darauf, die Rechtswidrigkeit fortzusetzen. Das Urteil ist äußerst eindeutig: Der geschätzte Selahattin Demirtaş muss freigelassen werden. Darauf zu beharren, Urteile des internationalen Rechts nicht anzuerkennen, bedeutet nichts anderes, als die Rechtswidrigkeit einzugestehen.“
„EINSPRUCH HEBT DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG DES URTEILS NICHT AUF“
Nach dem Vorstoß der DEM-Partei brach auch Demirtaş' Anwalt Mahsuni Karaman sein Schweigen. In einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto erklärte Karaman, dass der Einspruch der Türkei gegen das EGMR-Urteil die rechtliche Verpflichtung nicht aufhebe.
Karaman äußerte sich in seinem Beitrag wie folgt:
„Dass die Regierung Einspruch gegen das EGMR-Urteil eingelegt hat, hebt die Verpflichtung zur Einhaltung des Urteils nicht auf.
Unser Antrag auf Freilassung von Herrn Demirtaş und seinen Freunden befindet sich weiterhin in der Prüfung durch die Berufungsinstanz.
Eine Rückkehr zum Recht ist jederzeit möglich. Warum nicht genau jetzt...“
Nachrichtenquelle: 12punto
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