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Türk Eğitim Sen teilt mit: 'Justiz stoppt das Interview-Debakel': Entscheidung zur Aussetzung der Vollziehung

In einem von Anwälten der Türk Eğitim Sen angestrengten Verfahren, in dem die Ungerechtigkeit der in verschiedenen Provinzen angewandten Bewertungssysteme gerügt wurde, hat das 19. Verwaltungsgericht Ankara die Aussetzung der Vollziehung angeordnet.

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Türk Eğitim Sen teilt mit: 'Justiz stoppt das Interview-Debakel': Entscheidung zur Aussetzung der Vollziehung

Das Gericht hat in dem betreffenden Fall die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Türk Eğitim Sen teilte die Entscheidung mit dem Hinweis: "Die Justiz hat dem Interview-Debakel einen Riegel vorgeschoben".

"DIE JUSTIZ HAT DEM INTERVIEW-DEBAKEL EINEN RIEGEL VORGESCHOBEN"

Türk Eğitim Sen äußerte sich in ihrem Beitrag zu der Entscheidung mit den Worten: "Die Justiz hat dem Interview-Debakel einen Riegel vorgeschoben". In der zu der Entscheidung veröffentlichten Erklärung hieß es:

"Wie bekannt ist, wurden bei den mündlichen Prüfungen für die Einstellung von 20.000 Vertragslehrern auf Basis der KPSS-Ergebnisse von 2023 durch die Prüfungskommissionen in verschiedenen Provinzen unterschiedliche Praktiken angewandt. In einigen Provinzen wurden durch Rundung der KPSS-Punktzahlen feste Punktzahlen vergeben, während in anderen Provinzen hohe Zusatzpunkte zu den KPSS-Ergebnissen addiert wurden, um die Ergebnisse der mündlichen Prüfung festzulegen. Diese unterschiedliche Handhabung führte dazu, dass einige Kandidaten, die gemäß ihrem KPSS-Ergebnis eigentlich innerhalb der Kontingente lagen, aufgrund der Ergebnisse der mündlichen Prüfung außerhalb der Kontingente blieben und nicht eingestellt werden konnten.

Als Türk Eğitim Sen haben wir den Kandidaten, die durch die Ergebnisse der mündlichen Prüfung benachteiligt wurden, in diesem Prozess rechtlichen Beistand geleistet. In dem von den Anwälten unserer Gewerkschaft angestrengten Verfahren hat das 19. Verwaltungsgericht Ankara mit Beschluss vom 05.02.2025, Az. 2024/1772 E., die Vollziehung des Bescheids über die Ablehnung des Einspruchs des Klägers gegen das Ergebnis der mündlichen Prüfung ausgesetzt."

BEGRÜNDUNG DER ENTSCHEIDUNG VERÖFFENTLICHT

In der Begründung der Entscheidung des 19. Verwaltungsgerichts Ankara heißt es:

"In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass dem Kläger von allen Mitgliedern der Prüfungskommission im Kriterium 'Erziehungswissenschaften' 0 Punkte gegeben wurden, während er in den Unterkriterien der Bewertung des Unterrichtsprozesses wie 'Erfassen und Zusammenfassen eines Themas, Ausdrucksfähigkeit und Urteilsvermögen' die volle Punktzahl von 5 Punkten erhielt. Dementsprechend findet sich im Bewertungsformular keine Erklärung dafür, warum dem Kläger im Kriterium Erziehungswissenschaften 0 Punkte gegeben wurden, und auch die Vergabe der vollen Punktzahl bei ähnlichen Kriterien konnte nicht mit einer konkreten Begründung dargelegt werden. Zudem ist ersichtlich, dass die Antworten auf die dem Kläger gestellten Fragen 2025 und 3034 nicht vorliegen.

In diesem Fall ist festzustellen, dass ohne eine konkrete Begründung für die Vergabe von 0 Punkten im Kriterium 'Erziehungswissenschaften' und angesichts der Tatsache, dass es dem gewöhnlichen Lauf der Dinge widerspricht, wenn alle Kommissionsmitglieder bei der Bewertung jedes Kriteriums trotz individueller Prüfung für alle Kriterien und Unterkriterien dieselben Punktzahlen vergeben, die Ermessensausübung nicht objektiv erfolgte. Daher kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Bescheid über die Ablehnung des Einspruchs des Klägers gegen seine Einstufung als nicht bestanden nach der mündlichen Prüfung nicht rechtmäßig ist.

Andererseits ist angesichts der Tatsache, dass bei einer Fortsetzung des streitgegenständlichen Verfahrens die Einstellung anderer erfolgreicher Kandidaten erfolgen könnte und bei einem möglichen Mangel an Planstellen das Recht des Klägers auf Arbeit beeinträchtigt werden könnte, offensichtlich, dass bei einer weiteren Anwendung des Bescheids bis zum Abschluss des Verfahrens schwer wiedergutzumachende Schäden entstehen könnten."


Nachrichtenquelle: 12punto

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