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Aussage von TÜSİAD-Präsident Orhan Turan veröffentlicht! Er gab sein monatliches Einkommen an

Gegen den TÜSİAD-Präsidenten Orhan Turan und den Vorsitzenden des Hohen Beirats, Mehmet Ömer Arif Aras, wurde aufgrund ihrer Reden auf der Generalversammlung des Verbandes am 13. Februar ein Ermittlungsverfahren wegen 'öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen' und 'Versuchs der Beeinflussung eines fairen Verfahrens' eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen wurden gegen beide Personen ein Ausreiseverbot und gerichtliche Auflagen verhängt. Zudem wurde das monatliche Einkommen von TÜSİAD-Präsident Orhan Turan bekannt.

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Aussage von TÜSİAD-Präsident Orhan Turan veröffentlicht! Er gab sein monatliches Einkommen an

Gegen den Präsidenten des Verbandes der türkischen Industriellen und Unternehmer (TÜSİAD), Orhan Turan, und den Vorsitzenden des Hohen Beirats, Mehmet Ömer Arif Aras, war aufgrund ihrer Äußerungen auf der Generalversammlung des Verbandes am 13. Februar ein Ermittlungsverfahren wegen 'öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen' und 'Versuchs der Beeinflussung eines fairen Verfahrens' eingeleitet worden.

ARAS SAGTE 3 STUNDEN, TURAN 1 STUNDE AUS

Im Rahmen der Ermittlungen erschienen die Beschuldigten Turan und Aras in Begleitung der Polizei im Justizpalast von Istanbul in Çağlayan, um ihre Aussagen zu machen. Während der Beschuldigte Aras bei der Staatsanwaltschaft etwa 3 Stunden lang aussagte, dauerte die Aussage des Beschuldigten Turan etwa 1 Stunde.

AUSREISEVERBOT VERHÄNGT

Nach ihren Aussagen bei der Staatsanwaltschaft wurden die Beschuldigten dem Bereitschaftsgericht vorgeführt, mit dem Antrag, als gerichtliche Auflage ein 'Ausreiseverbot' wegen 'öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen' zu verhängen. Nach den Aussagen vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht wurden gegen Turan und Aras ein Ausreiseverbot sowie gerichtliche Auflagen verhängt.

MONATLICHES EINKOMMEN BEKANNT GEWORDEN

Im Zuge der Ermittlungen wurden durch den Beschluss des Bereitschaftsgerichts die Aussagen von Turan und Aras zugänglich. Der Beschuldigte Orhan Turan gab in seiner Aussage an, Maschinenbauingenieur zu sein. Turan erklärte, ein monatliches Durchschnittseinkommen von 1 Million Lira zu haben, ein Unternehmen im Dämmstoffsektor zu führen, umfangreiche Exporte ins Ausland zu tätigen und im März sowie April ins Ausland reisen zu wollen.

Turan sagte: "Wir arbeiten an Projekten im Bereich der künstlichen Intelligenz. Dabei versuchen wir, türkische Unternehmer zusammenzubringen. Mein Wohnsitz ist bekannt, ich bin Geschäftsmann und beantrage, die gerichtliche Auflage des Ausreiseverbots abzulehnen."


Der Beschuldigte Mehmet Ömer Arif Aras gab an, Vorstandsvorsitzender einer Bank zu sein. Aras, der ein monatliches Durchschnittseinkommen von 900.000 Lira angab, erklärte in seiner Aussage Folgendes:

"Das Hauptthema meiner Rede war ein Text darüber, was wir tun müssen, damit die türkische Wirtschaft weiter vorankommt. Ich habe versucht, die allgemeine Sensibilität der Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen, indem ich Beispiele für die Bildungssprache, die Rechtsstaatlichkeit, notwendige wirtschaftliche Maßnahmen, Frauenrechte für die Entwicklung unseres Landes, die Förderung des unternehmerischen Ökosystems sowie viele wirtschaftliche und finanzielle Themen nannte, um den Weg für die Türkei zu ebnen. Ich habe in der Rede keine Informationen gegeben, die die Öffentlichkeit irreführen könnten. Alle Ansätze und Ausführungen sind als Interpretation der wirtschaftlichen Auswirkungen zu verstehen. Ich habe diese Reden mit dem Ziel gehalten, das Investitionsklima in der Türkei zu verbessern."


Aras betonte, dass er aufgrund seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender einer internationalen Bank häufig ins Ausland reisen müsse und versuche, einen Beitrag zur türkischen Wirtschaft zu leisten; er bat darum, das beantragte Ausreiseverbot nicht gegen ihn zu verhängen.

"SIE HABEN SICH ZU THEMEN GEÄUSSERT, ÜBER DEREN INHALT SIE KEINE KENNTNIS HATTE"

Im Beschluss des Bereitschaftsgerichts wurde festgehalten: "Wie aus dem Inhalt der Reden der Beschuldigten und ihren Verteidigungen hervorgeht, haben sie sich zu Ereignissen geäußert, über die sie nur durch die Presse informiert waren, deren Inhalt sie nicht kannten, und haben durch Suggestion und Lenkung der Justiz wahrheitswidrige Aussagen mit Desinformationsgehalt gemacht."

In dem Schreiben wurde vermerkt, dass konkrete Beweise dafür vorlägen, dass die Beschuldigten Turan und Aras wahrheitswidrige Informationen über die innere und äußere Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit der Türkei in einer Weise verbreitet hätten, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, und zwar mit der alleinigen Absicht, in der Bevölkerung Unruhe, Angst oder Panik zu schüren, und damit den Straftatbestand der "öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen" erfüllt hätten.


Im Beschluss wurde erklärt, dass dem Antrag der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft auf die gerichtliche Auflage eines Ausreiseverbots gegen die Beschuldigten stattgegeben wurde.



Nachrichtenquelle: 12punto

TÜSİAD-Präsident Orhan Turan