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Urteil gegen Angeklagte im 1.-Mai-Prozess

Im Prozess gegen 17 Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit und Solidarität, in Istanbul-Fatih Propaganda für eine Terrororganisation betrieben zu haben, wurde das Urteil verkündet.

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Urteil gegen Angeklagte im 1.-Mai-Prozess

Der Prozess gegen 17 Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit und Solidarität, in Istanbul-Fatih Propaganda für die Terrororganisation TKP/ML betrieben zu haben, wurde mit einem Urteil abgeschlossen.

Bei der Verhandlung vor dem 24. Schwurgericht in Istanbul waren die Anwälte der Angeklagten anwesend. In ihren Plädoyers forderten die Verteidiger den Freispruch ihrer Mandanten.

FREISPRUCH FÜR ALLE ANGEKLAGTEN

Nach Anhörung der Verteidigung verkündete das Gericht das Urteil. Die Richter entschieden auf Freispruch für alle 17 Angeklagten, da die Tatbestandsmerkmale für die Vorwürfe der „unbewaffneten Teilnahme an rechtswidrigen Versammlungen und Märschen trotz Aufforderung zur Auflösung“, der „Propaganda für eine Terrororganisation“ sowie der „Verherrlichung von Straftaten und Straftätern“ nicht erfüllt seien.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde festgehalten, dass die 17 Verdächtigen am 1. Mai, dem Tag der Arbeit und Solidarität, am Kontrollpunkt nahe der Pertevniyal-Oberschule in Fatih versucht hätten, mit Bannern, die das Bild des TKP/ML-Gründers İbrahim Kaypakkaya zeigten, sowie mit zwei Westen, die sein Foto trugen, auf den Saraçhane-Platz zu gelangen.

In der Anklageschrift war für die 17 Verdächtigen jeweils eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bis zu zehn Jahren wegen „unbewaffneter Teilnahme an rechtswidrigen Versammlungen und Märschen trotz Aufforderung zur Auflösung“, „Propaganda für eine Terrororganisation“ sowie „Verherrlichung von Straftaten und Straftätern“ gefordert worden.


Nachrichtenquelle: İHA

1. Mai Saraçhane