Urteil zu Schülern, die Atatürk-Foto verbrannten
Vier Gymnasiasten in Kayseri, die ein Foto von Atatürk verbrannten und dies filmten, wurden freigesprochen, da das Gericht die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für eine 'öffentliche Beleidigung des Andenkens an Atatürk' als nicht erfüllt ansah.
An einer Schule in Kayseri hatten vier Schüler ein Foto von Atatürk verbrannt und den Vorfall auf Video festgehalten. Das Ereignis ereignete sich am 26. Oktober letzten Jahres im Bezirk İncesu. Während die Zwölftklässler A.K., A.N., H.E. und E.K. zusammen waren, zündete der Schüler A.K. ein Foto von Mustafa Kemal Atatürk an. Der Vorfall wurde in den sozialen Medien geteilt. Nach dem Vorfall wurden die vier Schüler von der Gendarmerie festgenommen. Nach ihrer Überstellung an die Justizbehörden durch das Bezirksgendarmeriekommando wurden die vier Verdächtigen wegen 'öffentlicher Beleidigung des Andenkens an Atatürk' inhaftiert.
Im Prozess gegen die vier Gymnasiasten im Bezirk İncesu in Kayseri, denen vorgeworfen wurde, ein Foto von Gazi Mustafa Kemal Atatürk verbrannt zu haben, ist ein Urteil gefallen. Das Gericht entschied auf Freispruch der Schüler mit der Begründung, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für den Straftatbestand der 'öffentlichen Beleidigung des Andenkens an Atatürk' nicht erfüllt seien.
MIT AUFLAGEN FREIGELASSEN
Die von der Generalstaatsanwaltschaft İncesu durchgeführten Ermittlungen wurden abgeschlossen und eine Anklageschrift erstellt. In der vom Amtsgericht İncesu angenommenen Anklageschrift wurde für die vier Angeklagten eine Strafe wegen 'öffentlicher Beleidigung des Andenkens an Atatürk' gefordert. Die vier inhaftierten Angeklagten, die im November letzten Jahres erstmals in einer nicht-öffentlichen Sitzung vor dem Amtsgericht İncesu erschienen, wurden unter Auflagen aus der Haft entlassen.
Bei der Urteilsverkündung, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, waren die Angeklagten und ihre Anwälte anwesend. Auf die Frage des Gerichts äußerten sich die Angeklagten wie folgt: "Wir haben das Foto von Atatürk auf dem Boden gesehen. Wir wollten nicht, dass das Foto von Atatürk auf dem Boden liegt. Deshalb haben wir es verbrannt. Wir beantragen unseren Freispruch." Der vorsitzende Richter entschied auf Freispruch der vier Gymnasiasten mit der Begründung, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für den Straftatbestand der 'öffentlichen Beleidigung des Andenkens an Atatürk' nicht erfüllt seien.
Nachrichtenquelle: 12punto
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