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Urteile im Kobani-Prozess führen zu Verboten in vier Städten

Nach den im Kobani-Prozess verkündeten Haftstrafen haben die Gouvernements von Diyarbakır, Siirt, Batman und Mardin ein viertägiges Verbot für alle Arten von Versammlungen und Veranstaltungen angekündigt, um möglichen Protestaktionen vorzubeugen.

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Urteile im Kobani-Prozess führen zu Verboten in vier Städten

In einer Erklärung des Gouvernements von Diyarbakır wurde darauf hingewiesen, dass am 16. Mai 2024 vor dem 22. Schwurgericht in Ankara die Urteilsverkündung im Prozess zu den Ereignissen vom 6. bis 8. Oktober 2014, bei denen es auch zu Angriffen auf das Leben und Eigentum von Bürgern und Sicherheitskräften kam, stattfindet. Es werde befürchtet, dass Sympathisanten von Terrororganisationen sowie marginale und radikale Gruppen versuchen könnten, diese Ereignisse unter dem Vorwand des Protests zu instrumentalisieren, um die schwerwiegenden Vorfälle von damals zu wiederholen. Dies könne die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden und zu sozialen Konflikten führen.

In der Erklärung heißt es weiter, dass angesichts der Gefahr, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört werden könnten und die Gewährleistung von Leben, Eigentum, persönlicher Unversehrtheit und öffentlichem Frieden erschwert würde, „alle Arten von Aktionen (Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren, das Aufhängen von Plakaten/Transparenten usw.) im Zusammenhang mit den genannten Ereignissen und dem Prozess auf öffentlichen Plätzen sowie die Einreise von Personen und Fahrzeugen, die an diesen Aktionen teilnehmen wollen, aus anderen Provinzen in unser Provinzgebiet sowie die Ausreise aus unseren Außenbezirken und/oder die Einreise in unser Stadtzentrum zu diesem Zweck gemäß den Artikeln 17 und 19 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 innerhalb unserer Provinz- und Bezirksgrenzen (einschließlich des Gendarmeriegebiets) für einen Zeitraum von (4) Tagen vom 16.05.2024, 18.45 Uhr, bis zum 19.05.2024, 23.59 Uhr, verboten sind“.

SİİRT

In einer Erklärung des Gouvernements von Siirt wurde mitgeteilt: „Um provokative Aktionen zu verhindern, die unsere nationale Einheit und Solidarität untergraben, die nationale Sicherheit sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, die grundlegenden Eigenschaften der Republik und die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Land und Volk zu schützen, mögliche illegale Aktionen zu verhindern und bedauerliche Vorfälle zu vermeiden, und angesichts der Tatsache, dass ernsthafte Anzeichen dafür vorliegen, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in einer Weise gestört werden könnte, die das normale Leben zum Stillstand bringt oder unterbricht, wurde unter Berufung auf die Erschwerung der Gewährleistung von Leben, Eigentum, persönlicher Unversehrtheit und öffentlichem Frieden – mit Ausnahme von Veranstaltungen, die von den Gouvernements- und Bezirksämtern genehmigt wurden, sowie Programmen öffentlicher Einrichtungen, offiziellen Feiertagen, offiziellen Gedenktagen, offiziellen Zeremonien und Feiern sowie sportlichen Aktivitäten – jede Art von Aktion in offenen und geschlossenen Räumen (Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Versammlungen in geschlossenen Räumen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren, das Aufhängen von Plakaten/Transparenten usw.) innerhalb unserer Provinz- und Bezirksgrenzen (einschließlich des Gendarmeriegebiets) gemäß den Artikeln 17 und 19 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 für einen Zeitraum von (4) Tagen vom 16.05.2024, 00.01 Uhr, bis zum 19.05.2024, 23.59 Uhr, verboten“.

MARDİN

In der Erklärung des Gouvernements von Mardin hieß es: „Um Aktionen und Angriffe zu verhindern, die die in unserer Verfassung und unseren Gesetzen vorgesehenen Einschränkungs- und Verbotsbedingungen direkt und eindeutig erfüllen, um das Leben und Eigentum unserer Bürger zu schützen, die Pläne von Terrororganisationen zu vereiteln und in diesem Sinne die nationale Sicherheit zu gewährleisten, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Straftaten zu verhindern, Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu wahren und die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten sowie die Ausbreitung von Gewalt zu verhindern, sind innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Mardin ab dem 16. Mai 2024, 18.00 Uhr, bis zum 20. Mai 2024, 18.00 Uhr, für einen Zeitraum von 4 Tagen gemäß den Bestimmungen des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 Demonstrationsmärsche, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Drohnenaufnahmen und Umfragen, das Errichten/Aufstellen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie jede Art von Protestaktionen gemäß den einschlägigen Artikeln des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 und des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 verboten“.

BATMAN

In der Erklärung des Gouvernements von Batman wurde mitgeteilt, dass zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten, zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten anderer und der allgemeinen Sicherheit sowie zur Verhinderung der Ausbreitung von Gewalt innerhalb der Provinzgrenzen für einen Zeitraum von 4 Tagen vom 16. Mai, 00.01 Uhr, bis zum 19. Mai, 23.59 Uhr, – mit Ausnahme der von den Gouvernements- und Bezirksämtern genehmigten Veranstaltungen – Demonstrationsmärsche, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks und Umfragen, das Errichten von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie jede Art von Protestaktionen verboten sind.

In der Erklärung hieß es weiter: „Es wurde beschlossen, dass zwischen den oben genannten Daten die Einreise von Personen/Gruppen, die wahrscheinlich an rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen teilnehmen werden, in unsere Provinz und unsere Bezirke sowie deren individuelle oder kollektive Ausreise aus diesen Gebieten gemäß Artikel 11/c des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 nicht gestattet wird, um die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen zu verhindern, die sich auf die oben genannten Themen oder ähnliche Themen beziehen, die in den erwähnten organisatorischen Aufrufen genannt wurden, sei es individuell oder kollektiv aus unseren Bezirken oder benachbarten Provinzen oder unter Nutzung unserer Provinz als Transitroute“.


Nachrichtenquelle: 12punto

Kobani-Prozess Diyarbakır Mardin