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UTTS-System war zwei Tage vor der Einführung abgestürzt: Frist verlängert

Die Steuerbehörde (GİB) hat mitgeteilt, dass die Fristen für die Umsetzung des Nationalen Fahrzeugerkennungssystems (UTTS) für Tankstellen bis zum 2. Juni und für Fahrzeughalter bis zum 30. Juni verlängert wurden, um den Abschluss der erforderlichen Verfahren zu ermöglichen.

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UTTS-System war zwei Tage vor der Einführung abgestürzt: Frist verlängert

Laut der Erklärung der Behörde wurde daran erinnert, dass das UTTS-System entwickelt wurde, um sicherzustellen, dass bei Kraftstoffverkäufen an Tankstellen die Kennzeicheninformationen automatisch und ohne manuelle Eingabe an die neue Generation von Kraftstoffpumpen-Registrierkassen übertragen werden. Die diesbezüglichen Regelungen wurden durch das im Amtsblatt vom 5. Oktober 2023 veröffentlichte Generalkommuniqué festgelegt.

Demnach sollte das System ab dem 1. Mai für Fahrzeuge verwendet werden, die von Steuerpflichtigen geleast oder in den Geschäftsbetrieb aufgenommen wurden und geschäftlich genutzt werden.

In diesem Rahmen war es erforderlich, dass bis zum 31. Januar die notwendigen Antrags- und Registrierungsverfahren über die Internetadresse "utts.gov.tr" durchgeführt werden. Bis zum 30. April mussten die betreffenden Fahrzeuge mit einer Fahrzeugerkennungseinheit (TTB), die Zapfsäulen an den Tankstellen mit einem Fahrzeugerkennungslesegerät (TTO) und die Stationen mit einem Zapfpistolen-Kommunikationsmodul (TİM), das die Kommunikation zwischen TTB, TTO und den neuen Registrierkassen ermöglicht, ausgestattet und in Betrieb genommen werden.

Der Erklärung zufolge wurden bei den Arbeiten an den TTO- und TİM-Geräten an den Tankstellen sowie bei der Installation der TTB in den Fahrzeugen im Rahmen der UTTS-Anwendung bedeutende Fortschritte erzielt und ein Großteil der erforderlichen Arbeiten abgeschlossen.

Da die Anwendung jedoch neu ist und berücksichtigt wurde, dass es noch Steuerpflichtige gibt, die ihre Verfahren – wenn auch in geringer Zahl – noch nicht abschließen konnten, wurde den Steuerpflichtigen eine zusätzliche Frist gewährt, um ihre ausstehenden Verfahren zu vervollständigen.

Dementsprechend wurde die Frist für die Antrags- und Registrierungsverfahren, die bis zum 31. Januar über die Website "utts.gov.tr" für TTO, TTB und andere Hardware hätten durchgeführt werden müssen, bis zum 2. Juni verlängert.

Darüber hinaus wurde das für die Montage und Nutzung von TTO, TİM und TTB festgelegte Datum vom 30. April für Steuerpflichtige, die Tankstellen betreiben (Installation/Montage und Nutzung), auf den 2. Juni und für Fahrzeughalter (Installation/Montage und Nutzung) auf den 30. Juni verlängert.

In der Erklärung hieß es weiter:

In diesem Rahmen müssen Steuerpflichtige, die Tankstellen betreiben, bis zum 2. Juni die erforderlichen Registrierungs- und Antragsverfahren durchführen, ihre Stationen mit TTO und TİM ausstatten und durch die Herstellung der Kommunikation dieser Geräte mit den neuen Registrierkassen den tatsächlichen Kraftstoffverkauf über das UTTS aufnehmen. Steuerpflichtige müssen für ihre Fahrzeuge, die sie durch Leasing erworben haben oder die in ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen wurden und geschäftlich genutzt werden, bis zum 2. Juni die erforderlichen Registrierungs- und Antragsverfahren durchführen und spätestens bis zum 30. Juni eine TTB in ihre Fahrzeuge einbauen lassen und diese in Betrieb nehmen."


Nachrichtenquelle: AA

Kraftstoff Gerät Regelung Montage Amtsblatt