Verbot von Veranstaltungen, die 'nationalen und kulturellen Werten widersprechen', durch das Bildungsministerium: Weihnachten, Halloween, Ostern
Das Bildungsministerium (MEB) hat unter der Unterschrift von Bildungsminister Yusuf Tekin, der insbesondere durch seine Aussage „Wir werden weiterhin Protokolle mit Sekten und religiösen Gemeinschaften schließen“ für große Empörung sorgte, die Verordnung für Privatschulen geändert.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über private Bildungseinrichtungen des Bildungsministeriums (MEB) wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach wurde eine neue Art von Einrichtung mit dem Namen „Zentrum für soziale Aktivitäten und Entwicklung“ definiert, in der Arbeiten zur akademischen Entwicklung von Mittelschülern im Einklang mit deren Interessen, Wünschen und Fähigkeiten sowie soziale, kulturelle, künstlerische und sportliche Aktivitäten durchgeführt werden sollen.
Mit der besagten Verordnungsänderung müssen die Lehrpläne internationaler privater Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme derjenigen, die das türkische Programm anwenden, sowie alle Arten von Lehrmaterialien, die bei der Umsetzung dieser Programme verwendet werden, vom Vorstand für Unterricht und Erziehung (Talim ve Terbiye Kurulu Başkanlığı) genehmigt werden.
Mit der Änderung wurden Feiern zu Weihnachten, Halloween und Ostern als „Veranstaltungen, die nationalen und kulturellen Werten widersprechen und nicht zur psychosozialen Entwicklung der Schüler beitragen können“ eingestuft und deren Durchführung an Schulen untersagt.
Nachdem im Dezember 2023 in einigen Medienberichten behauptet wurde, dass sich „Eltern über Veranstaltungen wie Weihnachten, Halloween und Ostern an Privatschulen beschwert hätten“, hatte der Generaldirektor für private Bildungseinrichtungen des MEB, Fetullah Güner, ein Schreiben zum Thema „An Bildungseinrichtungen durchzuführende soziale Aktivitäten“ an alle Provinzen gesendet; Privatschulen waren bezüglich solcher Veranstaltungen gewarnt worden.
In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass alle Veranstaltungen im Einklang mit den allgemeinen und besonderen Zielen sowie den Grundprinzipien der türkischen nationalen Bildung gemäß dem Grundgesetz für das nationale Bildungswesen Nr. 1739 organisiert werden müssen.
Nach der Warnung wurde die Verordnung des Ministeriums zur Änderung der Verordnung über Bildungseinrichtungen im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach wird eine neue Art von Einrichtung mit dem Namen „Zentrum für soziale Aktivitäten und Entwicklung“ definiert, in der Arbeiten zur akademischen Entwicklung von Mittelschülern im Einklang mit deren Interessen, Wünschen und Fähigkeiten sowie soziale, kulturelle, künstlerische und sportliche Aktivitäten durchgeführt werden sollen.
Auch bei den für die Eröffnung, Übertragung und Verlegung von privaten Bildungseinrichtungen erforderlichen Unterlagen, wie dem Grundbuchauszug des Gebäudes und der Nutzungsgenehmigung, werden Änderungen vorgenommen.
Unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten bei der Beschaffung dieser Dokumente wird bei diesen Verfahren anstelle des „Grundbuchauszugs des Gebäudes“ nur noch ein „Grundbuchauszug“ verlangt, und eine Nutzungsgenehmigung wird nicht mehr vorausgesetzt. Zudem wird die Eröffnung privater Bildungseinrichtungen auf Immobilien ermöglicht, die sich ganz oder teilweise im Eigentum des Schatzamtes und von Einrichtungen mit Sonderhaushalt befinden, sowie auf Immobilien, die der Generaldirektion für Stiftungen (Vakıflar Genel Müdürlüğü) oder den von ihr verwalteten und vertretenen Stiftungen gehören.
GILT DAS VERBOT AUCH FÜR MINDERHEITENSCHULEN?
Durch den Vertrag von Lausanne wurden die Schulen der griechischen, armenischen und jüdischen Gemeinschaften in der Türkei in den Status von Privatschulen erhoben. Es ist noch nicht bekannt, ob die neue Verordnung auch Minderheitenschulen umfasst.
Die Minderheitenschulen, deren Schülerzahlen jedes Jahr weiter sinken, machten in den letzten Jahren auch durch ihre Weihnachts- und Ostermärkte auf sich aufmerksam.
Andererseits besuchen auch Schüler unterschiedlicher Religionen viele Privatschulen. Während das Weihnachtsfest für die christliche Gemeinschaft der Tag ist, an dem Jesus Christus geboren wurde, ist Ostern als das Fest bekannt, an dem die Auferstehung Jesu Christi gefeiert wird.
GENEHMIGUNG DURCH DEN VORSTAND FÜR UNTERRICHT UND ERZIEHUNG OBLIGATORISCH
Mit der Regelung müssen zudem die Lehrpläne internationaler privater Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme derjenigen, die das türkische Programm anwenden, sowie alle Arten von Lehrmaterialien, die bei der Umsetzung dieser Programme verwendet werden, vom Vorstand für Unterricht und Erziehung genehmigt werden.
Mit der Änderung des jährlichen Arbeitskalenders und der Arbeitszeiten der Schulen wurde festgelegt, dass bei der Anwendung eines separaten Arbeitskalenders Aspekte des allgemeinen Bildungsbetriebs, wie etwa zentrale Prüfungen, berücksichtigt werden müssen und dass in den Einrichtungen keine Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen, die nationalen und kulturellen Werten widersprechen und nicht zur psychosozialen Entwicklung der Schüler beitragen können.
ZU VERWENDENDE LEHRBÜCHER MÜSSEN VOM MINISTERIUM GENEHMIGT SEIN
Mit der Verordnung wurde die Verwendung von durch das Ministerium genehmigten Lehrbüchern an Schulen zur Grundlage gemacht und in diesem Zusammenhang auch die Aufgabenbeschreibung des Gründers oder des Vertreter des Gründers sowie des Einrichtungsleiters angepasst.
Darüber hinaus wurde eine Änderung bezüglich der zentralen Platzierung von Kindern im Grund- und Mittelschulalter vorgenommen, die als Kinder von Kriegsinvaliden oder Dienstbeschädigten gelten oder für die ein Schutz-, Betreuungs- oder Unterbringungsbeschluss vorliegt, denen gemäß dem Gesetz über private Bildungseinrichtungen Nr. 5580 Vorrang bei der kostenlosen Beschulung eingeräumt wird.
Mit der Änderung wird es Einrichtungen, die Berufsschulen in organisierten Industriegebieten eröffnen und Schüler in Bereichen aufnehmen möchten, die nicht unter die Fördermaßnahmen fallen, ermöglicht, von diesen Schülern Gebühren zu erheben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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