Verfassungsgericht weist Antrag der CHP zurück
Das Verfassungsgericht hat den Antrag auf Aufhebung der Bestimmungen zur Gründung, den Mitgliedern, den Aufgaben, Befugnissen und der Arbeitsweise des Preisstabilitätskomitees, das durch eine Änderung des Steuerverfahrensgesetzes eingeführt wurde, zurückgewiesen. Es wurde festgestellt, dass die dem Komitee übertragene Aufgabe, zur dauerhaften Etablierung und Aufrechterhaltung der Preisstabilität beizutragen, in den Ermessensspielraum des Gesetzgebers fällt.
Die Republikanische Volkspartei (CHP) hatte beim Verfassungsgericht Klage eingereicht, um die Aufhebung einiger Bestimmungen des Gesetzes Nr. 7421 zur Änderung des Steuerverfahrensgesetzes und einiger anderer Gesetze zu erwirken.
In der Klageschrift wurde argumentiert, dass die angefochtene Regelung die Befugnis und Aufgabe der Zentralbank zur Gewährleistung der Preisstabilität sowie ihre Kompetenz zur Festlegung der in diesem Rahmen anzuwendenden geldpolitischen Instrumente entwerte. Dies führe durch die Aufhebung der Unabhängigkeit der Zentralbank zu Unklarheiten und Verwirrung bei den Zuständigkeiten, weshalb die Regelung verfassungswidrig sei.
Das Verfassungsgericht wies den Antrag auf Aufhebung der Regelung zurück.
In der Begründung des im Amtsblatt veröffentlichten Urteils des Verfassungsgerichts wurde dargelegt, dass die angefochtene Regelung die Gründung, die Mitglieder, die Aufgaben, die Befugnisse und die Arbeitsweise des Preisstabilitätskomitees festlege und dass das Komitee mit dem Ziel gegründet wurde, zur dauerhaften Etablierung und Aufrechterhaltung der Preisstabilität beizutragen.
In der Begründung wurde Folgendes festgehalten:
"In Anbetracht der Tatsache, dass die genannten Punkte durch die Regeln klar und eindeutig und ohne Raum für Zweifel geregelt sind, kann nicht behauptet werden, dass die Regeln unbestimmt seien. Es ist ersichtlich, dass mit den Regeln die Einrichtung einer Verwaltungseinheit, die Festlegung ihrer Struktur, ihrer Aufgaben und Befugnisse sowie die Regelung ihrer Sekretariatsarbeit mit dem Ziel angestrebt werden, verschiedene Vorschläge zur Gewährleistung der Preisstabilität zu entwickeln sowie Maßnahmen gegen Faktoren zu ergreifen, die die Preisstabilität gefährden, und deren Umsetzung sicherzustellen. In diesem Sinne kann nicht behauptet werden, dass die Regeln ein anderes Ziel als das öffentliche Interesse verfolgen."
In der Begründung wurde zudem ausgeführt, dass es in diesem Zusammenhang keine verfassungsrechtliche Bestimmung gebe, die zwingende Instrumente oder Methoden zur Gewährleistung der Preisstabilität vorschreibe. Daher falle die dem Komitee übertragene Aufgabe, zur dauerhaften Etablierung und Aufrechterhaltung der Preisstabilität beizutragen, im Rahmen der durch Artikel 167 der Verfassung vorgesehenen Verpflichtungen in den Ermessensspielraum des Gesetzgebers.
Nachrichtenquelle: AA
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