Vermieter, der nicht an Alleinstehende vermietet, erhält 5.958 TL Geldstrafe!
Die TİHEK hat einen Vermieter, der sich weigerte, seine Wohnung an eine alleinstehende Person zu vermieten, wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot zu einer Geldstrafe von 5.958 TL verurteilt.
Die Türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) gab bekannt, dass sie gegen einen Vermieter, der sich weigerte, seine Wohnung an eine alleinstehende Person zu vermieten, wegen "Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot" eine Geldstrafe in Höhe von 5.958 Lira verhängt hat.
B.C.H., der in Ankara lebt, kontaktierte einen Immobilienmakler bezüglich einer auf einer Website gesehenen Wohnungsanzeige und einigte sich auf die Vorbedingungen. Später erhielt er jedoch die Antwort, dass der Vermieter seine Wohnung nicht an Alleinstehende vermieten wolle.
B.C.H. wandte sich an die TİHEK und legte als Beweis Screenshots der schriftlichen Korrespondenz mit dem Immobilienmakler vor. In den Nachrichten wurde darauf hingewiesen, dass der Makler in seinen Gesprächen mit dem Vermieter den Ausdruck "Keine Alleinstehenden" verwendet hatte.
Nach Prüfung der Vorwürfe kam die TİHEK zu dem Schluss, dass der Vermieter gegen das "Diskriminierungsverbot" verstoßen habe, und belegte ihn mit einer Geldstrafe von 5.958 Lira.
In der Entscheidung der TİHEK wurde betont, dass jeder vor dem Gesetz gleich sei und die in der Verfassung sowie den einschlägigen Gesetzen festgelegten Grundsätze zur Verhinderung von Diskriminierung gelten. Im Gesetz Nr. 6701 über die Türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde wird zudem hervorgehoben, dass bei der Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Eigentum keine Diskriminierung aufgrund des Familienstands erfolgen darf.
In der Entscheidung wurde festgestellt, dass der Antragsteller aufgrund seines Familienstands daran gehindert wurde, den Dienst gleichberechtigt in Anspruch zu nehmen, und dass dies einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot darstelle.
Nachrichtenquelle: AA
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