Verordnung für Privatkliniken von Grund auf erneuert
Die Verordnung für Privatkliniken wurde geändert. Alle Regeln, vom Betrieb bis zur Kontrolle, wurden neu geordnet.
Auf Anweisung von Gesundheitsminister Kemal Memişoğlu wurde die Verordnung für Privatkliniken von Grund auf erneuert.
Mit der im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Verordnung wurden sämtliche Regeln, vom Betrieb bis zur Überwachung von Privatkliniken, neu geordnet.
Die neue Verordnung führt ein Kontrollsystem ein, das die Übereinstimmung der in Privatkliniken durchgeführten Eingriffe mit den medizinischen Erfordernissen überprüft. Bisher wurde bei den dreimal jährlich stattfindenden Routinekontrollen lediglich die Einhaltung von Qualitätsstandards geprüft.
Ab sofort werden nicht mehr nur Qualitätsaspekte, sondern auch die Inhalte der medizinischen Eingriffe einer Prüfung unterzogen. 20 vom Ministerium eingerichtete wissenschaftliche Kommissionen werden die Übereinstimmung der Eingriffe mit den medizinischen Notwendigkeiten bewerten. In diesen wissenschaftlichen Kommissionen werden führende Experten aus allen Fachbereichen der Türkei vertreten sein.
Die wissenschaftlichen Kommissionen sind wie folgt:
Neugeborenen-Intensivmedizin
Intensivmedizin für Erwachsene
Hausarztmedizin
Orthopädie und Unfallchirurgie
Notfallmedizinische Dienste
Geschlechtsangleichung
Medizinische Genetik
Organtransplantation
Radiologische Dienste
Neurochirurgie
Medizinische Onkologie
Kinder- und Erwachsenenhämatologie
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Gastroenterologie und Adipositaschirurgie
Kardiologie sowie Herz- und Gefäßchirurgie für Erwachsene
Augenheilkunde
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Pneumologie
Medizinische Labordienstleistungen
Mund- und Zahngesundheitsdienste
Übertragungen in Privatkliniken untersagt
Betten und Kapazitäten, die Privatkliniken für die Erbringung von Gesundheitsleistungen zugewiesen wurden, können nicht mehr übertragen werden. Mit der neuen Verordnung wird die Lizenz von Privatkliniken entzogen, wenn festgestellt wird, dass stationäre Dienste, Intensivstationen oder klinische Leistungen durch Dritte erbracht werden.
Wucherpreise in Privatkliniken verboten
Es ist Privatkliniken untersagt, von Bürgern Gebühren zu verlangen, die über die von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) festgelegten Zuzahlungen hinausgehen. Mit der neuen Verordnung wurde eine Standardpreispolitik eingeführt, um Wucherpreisen entgegenzuwirken. Bei der Preisgestaltung werden die von der SGK festgelegten SUT-Preise als Grundlage dienen.
Zusätzliche Kriterien für die Eröffnung von Privatkliniken eingeführt
Für Personen, die eine Privatklinik eröffnen möchten, wurden wichtige Kriterien eingeführt. Personen, die wegen Sittlichkeitsverbrechen verurteilt wurden, dürfen keine Krankenhäuser mehr eröffnen, und die Eröffnung neuer Krankenhäuser durch Personen, deren Lizenz zuvor entzogen wurde, wird eingeschränkt.
KI-gestützter Kontrollmechanismus
Das Gesundheitsministerium hat im Rahmen des Programms „Jahrhundert der Gesundheit in der Türkei“ einen risikobasierten, IT-gestützten und transparenten Kontrollmechanismus eingeführt, der künstliche Intelligenz nutzt. In Privatkliniken werden nun KI-gestützte Audits durchgeführt. Auf diese Weise sollen Unregelmäßigkeiten verhindert werden.
Neuer Qualitätsakkreditierungsmechanismus für Privatkliniken
Das Gesundheitsministerium hat die Akkreditierung von Privatkliniken durch das „Türkische Institut für Gesundheitsdienstleistungen, Qualität und Akkreditierung“ zur Pflicht gemacht. Die Akkreditierungsstandards im Gesundheitswesen umfassen 7 Dimensionen, 32 Abschnitte, 58 Standards und 244 Bewertungskriterien. Dieses Akkreditierungszertifikat wird für drei Jahre ausgestellt und jährlich überprüft. Zum ersten Mal in der Geschichte wurde neben den Routinekontrollen eine verpflichtende Qualitätsakkreditierung eingeführt.
Zufriedenheitsrückmeldungen von Bürgern werden eingeholt
Um es Bürgern zu ermöglichen, ihre Zufriedenheit mit den in Privatkliniken erhaltenen Gesundheitsleistungen mitzuteilen, wurde die Anbringung von QR-Code-Etiketten, die mit dem „Kommunikationszentrum des Gesundheitsministeriums“ verknüpft sind, in privaten Gesundheitseinrichtungen zur Pflicht. Dank dieser Anwendung können Bürger direkt Meldungen an das Ministerium übermitteln.
Neue Arbeitsregelungen für Fachärzte in Privatkliniken
Fachärzten wird die Möglichkeit eingeräumt, in Privatkliniken zu arbeiten, ohne dass eine Stellenbesetzung erforderlich ist, sofern sie ihre eigenen Praxen schließen. Zusätzlich zur Anzahl der lizenzierten Ärzte in den Krankenhäusern wird Ärzten, die ihre Praxis schließen, die Möglichkeit geboten, ohne die sonst übliche Stellenbindung zu praktizieren.
Beschäftigungspflicht in Privatkliniken
In Privatkliniken wird die Beschäftigung von pharmazeutisch-technischen Assistenten, Strahlentherapie-Technikern und elektronörophysiologischen Technikern verpflichtend. Zum ersten Mal in der Geschichte wird für diese Stellen eine Pflicht eingeführt.
Ambulanzpflicht für Privatkliniken
Privatkliniken müssen künftig einen registrierten und überprüfbaren Krankentransportdienst vorhalten, der rund um die Uhr einsatzbereit ist. Mit der neuen Regelung soll die Schattenwirtschaft eingedämmt und den Bürgern ein zugänglicher Gesundheitsdienst geboten werden.
Vorkehrungen gegen Erdbebenrisiken
In Notfällen, insbesondere bei Erdbebenrisiken, werden Erleichterungen für den Umzug von Privatkliniken in sicherere Gebäude geschaffen. Ziel ist es, Dienstleistungen in erdbebensicheren Krankenhäusern mit moderner physischer Infrastruktur anzubieten.
Ausbau der Palliativpflege
Privatkliniken, die Palliativbetten einrichten möchten, erhalten Erleichterungen, um pflegebedürftigen Patienten einen leichteren Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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