Verordnung zur Erbringung und Koordinierung von häuslicher Gesundheits- und Palliativpflege im Amtsblatt veröffentlicht
Die „Verordnung zur Erbringung und Koordinierung von häuslicher Gesundheits- und Palliativpflege“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Die vom Gesundheitsministerium erlassene „Verordnung zur Erbringung und Koordinierung von häuslicher Gesundheits- und Palliativpflege“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit der Regelung wurde ein integriertes Versorgungsmodell festgelegt, das auf der Kontinuität der medizinischen Versorgung basiert; Ziel ist es, häusliche Gesundheitsdienste, Palliativpflege, hausärztliche Versorgung und stationäre Behandlungsleistungen gemeinsam anzubieten.
Behandlungen von Palliativpatienten können im häuslichen Umfeld fortgesetzt werden
Mit der neuen Regelung wurden umfassende Dienstleistungen in das System aufgenommen, die sicherstellen, dass Patienten eine nachhaltige und sichere Behandlung im häuslichen Umfeld erhalten können. Ziel ist es, die Behandlungsprozesse von Palliativpatienten, die eine regelmäßige und langfristige Betreuung benötigen (Dienstleistungen für Patienten mit lebensbedrohlichen, chronischen, fortschreitenden oder nicht vollständig heilbaren Krankheiten), unterbrechungsfrei fortzusetzen. In diesem Rahmen können bei Patienten, die keinen stationären Aufenthalt benötigen, Palliativpflegedienste, Wund- und Verbrennungspflege, Sondenanwendungen, die Entnahme und Auswertung notwendiger Proben, die Erneuerung von Berichten für Nahrung, Medikamente und Inkontinenzmaterial, die Ausstellung von Rezepten sowie mögliche invasive Eingriffe im Rahmen der häuslichen Gesundheitsdienste erbracht werden.
Häusliche Gesundheitsdienste für Patienten mit regelmäßigem medizinischem Überwachungsbedarf
Darüber hinaus wurde ermöglicht, dass medizinische Eingriffe, für die in Gesundheitseinrichtungen ein Behandlungsplan erstellt und die erste Anwendung durchgeführt wurde, bei entsprechender Genehmigung durch den behandelnden Arzt von medizinischem Fachpersonal im häuslichen Umfeld fortgesetzt werden können.
Damit soll erreicht werden, dass Personen, die aufgrund von Herz-Kreislauf- und neurologischen Erkrankungen, chronischen Krankheiten im fortgeschrittenen Stadium, seltenen Krankheiten und ähnlichen Gesundheitsproblemen regelmäßig behandelt werden müssen, ihre medizinischen Prozesse in ihrem eigenen Lebensumfeld fortsetzen können.
Zugangskanäle für häusliche Gesundheitsdienste erweitert
Im Rahmen der Verordnung wurden die Zugangskanäle für häusliche Gesundheitsdienste erweitert und ermöglicht, dass Anträge vom Patienten oder dessen Angehörigen einfach über das ESHİM (Kommunikationszentrum für häusliche Gesundheitsdienste - 444 3833) sowie über andere vom Ministerium festgelegte Kommunikationskanäle gestellt werden können.
Mit der Regelung ist beabsichtigt, dass Erstanträge für häusliche Gesundheitsdienste über das elektronische Informationssystem an das ESKOM (Koordinierungszentrum für häusliche Gesundheitsdienste) und gleichzeitig an den Hausarzt übermittelt werden. Hausärzte entscheiden unter Nutzung von Fernbehandlungsdiensten oder auf Basis der medizinischen Vorgeschichte des Patienten, ob der Antrag in den Bereich der häuslichen Gesundheits- oder Palliativpflege fällt.
Einrichtung von Koordinierungsstellen für Palliativpflege und häusliche Gesundheit
Durch die Einrichtung von Koordinierungsstellen für Palliativpflege und häusliche Gesundheit innerhalb der Gesundheitseinrichtungen sollen die Organisationsprozesse gestärkt werden. In Krankenhäusern, in denen die Integration der Koordinierungsstellen mit dem Koordinierungszentrum für häusliche Gesundheitsdienste sichergestellt ist, soll die Bereitstellung von Plätzen für Patienten mit Palliativpflegebedarf sowie die Zuweisung von Teams für häusliche Gesundheitsdienste an bedürftige Patienten ermöglicht werden.
Mit der Verordnung wurden Palliativpflegedienste klar definiert; Dienstleistungsarten, Servicestrukturen, Planungsprinzipien und Patientenmanagementprozesse wurden behandelt. Zudem wurde die Festlegung von Verfahren und Grundsätzen für Überweisungs-, Aufnahme-, Entlassungs- und Pflegeübergangsprozesse sichergestellt.
Digitale Integration zwischen Gesundheitsinformationssystemen wird gewährleistet
Durch die Verordnung werden technische Verbindungen zwischen den Gesundheitsinformationssystemen hergestellt und ein ganzheitliches Dienstleistungsinformationssystem in elektronischer Form geschaffen. In diesem Rahmen erfolgt die Integration auf Basis des ESYS (Verwaltungssystem für häusliche Gesundheit), in das das Hausarzt-Informationssystem (AHBS), das Krankenhaus-Informationsmanagementsystem (HBYS) und das Fernbehandlungs-Bewertungssystem (UHDS) eingebunden werden.
Zudem werden Fernbehandlungsdienste als Teil des integrierten Pflegemodells etabliert, um die digitalen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Hausärzten, häuslichen Gesundheitsteams und Krankenhäusern zu stärken. Ziel ist es, die Effizienz bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zu steigern, die Kontinuität der Pflege zu festigen und ein nachhaltiges Gesundheitsversorgungsmodell zu schaffen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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