Verteidigung der Krankenschwester, die ein 5 Tage altes Baby misshandelte, vor Gericht enthüllt! 'Es war ein reflexartiger Moment'
Im Prozess gegen die Krankenschwester, die durch Videoaufnahmen von der Misshandlung eines 5 Tage alten Babys in Kahramanmaraş für Aufsehen sorgte, verteidigte sich die Angeklagte vor Gericht mit den Worten: "Ich bin selbst Mutter, habe ein Kind in der Grundschule, das mich braucht. Ich bereue die Handlung, die ich begangen habe, zutiefst."
In Kahramanmaraş fand die erste Anhörung in dem Prozess statt, der wegen des Vorwurfs der Misshandlung eines 5 Tage alten Babys auf der Neugeborenen-Intensivstation eines Universitätskrankenhauses eröffnet wurde. Die Krankenschwester H.D.B., die nach dem Bekanntwerden der Aufnahmen festgenommen worden war, erschien heute vor Gericht.
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens, das wegen des erschütternden Vorfalls vom 26. Mai 2021 auf der Neugeborenen-Intensivstation des Krankenhauses der Kahramanmaraş Sütçü İmam Universität eingeleitet wurde, war gegen H.D.B. ein Haftbefehl erlassen worden.
Die erste Anhörung des Falls fand vor dem 10. Strafgericht erster Instanz in Kahramanmaraş statt. An der Anhörung nahmen die angeklagte Krankenschwester sowie die Anwälte beider Seiten teil.
Als ihr das Wort erteilt wurde, erklärte die Angeklagte H.D.B., die per SEGBİS zur Anhörung zugeschaltet war, in ihrer Verteidigung: "Mein Verhalten war ein reflexartiger Moment. Ich hatte in keiner Weise die Absicht, Schaden zuzufügen. Ich habe meinen Beruf bestmöglich ausgeübt. Ich bin selbst Mutter, habe ein Kind in der Grundschule, das mich braucht. Ich bereue die Handlung, die ich begangen habe, zutiefst."
ANWALT FORDERTE FREILASSUNG
Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Mustafa Çakrak, behauptete, dass bei dem Baby während der Schwangerschaft ein Down-Syndrom diagnostiziert worden sei, und sagte: "Die Mutter wurde mehrfach auf die Intensivstation aufgenommen. Es wurde kein Kausalzusammenhang mit dem Vorfall hergestellt; ich beantrage die Freilassung meiner Mandantin."
Der Anwalt der Klägerseite, Rechtsanwalt Sait Bolat, widersprach dieser Verteidigung und erklärte: "Unsere Mandantin hat eine solche Krankheit nicht. Es ist uns nicht möglich, den erwähnten Bericht zu akzeptieren. Wir fordern die Fortdauer der Untersuchungshaft."
Es wurde darauf hingewiesen, dass der im Dossier enthaltene Bericht des Instituts für Rechtsmedizin von beiden Seiten nicht akzeptiert wurde. Das Gericht entschied, die Untersuchungshaft der Angeklagten fortzusetzen und die fehlenden Punkte zu klären, und vertagte die Anhörung auf den 1. April.
Nachrichtenquelle: İHA
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