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Verwaltungsstrafe in Höhe von 5,5 Millionen Lira durch die Kapitalmarktbehörde

Die Kapitalmarktbehörde (SPK) hat beschlossen, gegen 2 natürliche und 2 juristische Personen Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt 5 Millionen 468 Tausend 630 Lira zu verhängen.

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Verwaltungsstrafe in Höhe von 5,5 Millionen Lira durch die Kapitalmarktbehörde

Laut dem wöchentlichen Bulletin der SPK hat die Behörde den Antrag von Mega Polietilen Köpük Sanayi ve Ticaret auf eine Kapitalerhöhung in Höhe von 25 Millionen Lira genehmigt.

Die SPK, die dem Antrag auf Gründung der Risikokapital-Investmentgesellschaften unter den Namen Ahlatcı Girişim Sermayesi Yatırım Ortaklığı AŞ und Pasifik Girişim Sermayesi Yatırım Ortaklığı AŞ positiv gegenüberstand, genehmigte zudem den Antrag der Kuveyt Türk Portföy Yönetimi AŞ auf Gründung des Kuveyt Türk Portföy Yönetimi AŞ Fon Sepeti Şemsiye Fonu.

Die SPK beschloss zudem, dem Antrag der Argeus Gayrimenkul Portföy Yönetimi AŞ auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie einer Portfolio-Management-Lizenz positiv zu entsprechen.

Die Behörde genehmigte den Antrag der Bankpozitif Kredi ve Kalkınma Bankası AŞ, zusätzlich zu ihren bestehenden Betriebserlaubnissen Tätigkeiten in den Bereichen Auftragsübermittlung, Handelsvermittlung, Portfoliovermittlung, individuelle Portfolioverwaltung, Anlageberatung sowie die Vermittlung von Börsengängen durch Übernahmeverpflichtungen aufzunehmen, und erteilte zudem die Genehmigung für die Gründung der Crowdfunding-Plattform unter dem Namen Fonventure Kitle Fonlama Platformu AŞ.

Darüber hinaus beschloss die SPK auf eigenen Antrag die Streichung der IHY Bağımsız Denetim ve Yeminli Mali Müşavirlik AŞ aus der Liste der für Abschlussprüfungen am Kapitalmarkt zugelassenen Unternehmen.

VERWALTUNGSSTRAFEN

Nach einer Untersuchung der Transaktionen, die im Zeitraum vom 27. Juli 2022 bis zum 5. August 2022 auf dem Aktienmarkt der Türker Proje Gayrimenkul ve Yatırım Geliştirme AŞ durchgeführt wurden, beschloss die Behörde, gegen 2 natürliche Personen Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt 2 Millionen 109 Tausend 65 Lira zu verhängen, und ordnete zudem Verwaltungsstrafen in Höhe von 3 Millionen 150 Tausend 216 Lira gegen İnfo Yatırım Menkul Değerler sowie 209 Tausend 349 Lira gegen Metrik Gayrimenkul Değerleme Danışmanlık an.

Die SPK hat somit beschlossen, gegen 2 natürliche und 2 juristische Personen Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt 5 Millionen 468 Tausend 630 Lira zu verhängen.

Die Behörde beschloss zudem, Strafanzeige gegen 15 natürliche Personen, 8 Internet-Content-Anbieter sowie Personen zu erstatten, die ihre auf ihren Namen registrierten Telefonleitungen zur Verfügung gestellt haben, und ordnete die Einleitung notwendiger rechtlicher Schritte an, um den Zugang zu 25 Internetseiten zu sperren, bei denen festgestellt wurde, dass sie über das Internet gehebelte Transaktionen für in der Türkei ansässige Personen im Ausland ermöglichen.

Die SPK ermöglichte zudem den Institutionen, Organisationen und Partnerschaften des Kapitalmarkts, ihre Anträge schneller und effektiver über das E-Antragssystem einzureichen.

In diesem Zusammenhang wird ab dem 15. April 2024 für Emittenten, Institutionen und Organisationen, die unter das Zentrale Register- und Aufzeichnungssystem (MERSİS) fallen, die elektronische Einreichung von Anträgen, die in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung für Partnerschaftsfinanzierung fallen, über das E-Antragssystem zur Pflicht.

Darüber hinaus können Anträge in zwingenden Fällen wie Bränden, Naturkatastrophen, Kriegszuständen, Terroranschlägen, anderen Entwicklungen, die den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen könnten, unvermeidbaren technischen Störungen der Internetverbindung sowie bei Funktionsausfällen der IT-Systeme der meldenden Parteien aus Gründen, die nicht in deren Verantwortungsbereich liegen, weiterhin physisch mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden.


Nachrichtenquelle: AA