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Verwaltungsstrafen für den Einzelhandel für 2026 festgelegt

Das Handelsministerium hat die Verwaltungsstrafen für ordnungswidrige Aktivitäten im Einzelhandel für das Jahr 2026 neu festgesetzt. Gemäß dem neuen Tarif, der am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, erreichen die Strafen für Wucherpreise und Hortung ein Rekordniveau. Der Gesamtbetrag der Strafen, die innerhalb eines Jahres gegen ein Unternehmen verhängt werden können, kann bei Großunternehmen bis zu 1,8 Milliarden Lira erreichen.

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Verwaltungsstrafen für den Einzelhandel für 2026 festgelegt

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten „Kommuniqué über die im Jahr 2026 anzuwendenden Verwaltungsstrafen gemäß Artikel 18 des GesetzesNr. 6585 über die Regelung desEinzelhandels“ wurden die Strafenum die für das Jahr 2026festgelegte Neubewertungsrate von25,49 Prozenterhöht.

Hier sind die Details gemäß dem Kommuniqué im Amtsblatt:Die für das Jahr 2026geltenden Nettozahlen lauten:

Strafen für überhöhte Preise und marktstörende Aktivitäten

Die bemerkenswerten Punkte des Kommuniqués betreffen die Erhöhungenfür Verstöße im Rahmenvon "Anhang 1 Artikel":Dies sind die Erhöhungen:

Wucherpreiserhöhung (Anhang 1/1): Untergrenze 180.617 TL, Obergrenzeauf 1.806.177 TLgestiegen.

Marktverknappungverursachende Aktivitäten (Anhang 1/2): Untergrenze 1.806.177 TL, Obergrenzewurde auf 21.674.130 TL festgelegt.

Die weiteren Strafen, die gemäß dem ersten Absatz von Artikel 18 des Gesetzes verhängt werden, wurden wiefolgt aktualisiert:

Verstöße gegen Kampagnen- und Prämienregelungen[18/1-a(1)]: 57.241 TL

Verstöße durchGroß- und Kettengeschäfte (18/1-c): 180.429 TL

Allgemeine Verstöße (18/1-ç): 90.195 TL

Verstöße gegen die Standortzuweisung und Flächennutzung (18/1-d, e, h): Beträge zwischen 360.884 TL und 902.256 TL.Beträge, die in diesem Bereich variieren.

Verstoßgegen die Arbeitszeiten (18/1-ı): 17.988 TL

Behinderung von Kontrollen oder Nichtvorlage von Dokumenten (18/1-j): Zwischen 143.102 TL und 715.516 TL.

Gesamtsumme der Bußgelder,die innerhalb eines Kalenderjahres verhängt werden könnender Obergrenzen wurden ebenfalls neu festgelegt:

Kleinstunternehmen: 36 Millionen 123 Tausend 551 TL

Mittel große UnterUnternehmen: 361 Millionen 235 Tausend 514 TL

Großunternehmen: 1 Milliarde 806 Millionen 177 Tausend 570 TL

Die Bestimmungen des Kommuniqués treten am 1. Januar 2026 in Kraft. 


Nachrichtenquelle: 12punto

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