Verfassungsrechtsprofessor empört sich über Entscheidung
Die Weigerung, die zweite Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Verletzung der Grundrechte des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay umzusetzen, hat bei Juristen für Empörung gesorgt.
Nachdem die 3. Strafkammer des Kassationshofs (Yargıtay) erklärt hat, dass die zweite Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Grundrechtsverletzung im Fall des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay keine rechtliche Bedeutung habe, und sich geweigert hat, diese umzusetzen, äußern sich Juristen nacheinander zu diesem Thema.
Der Verfassungsrechtsprofessor Süheyl Batum traf sich mit jungen Menschen, die seit 56 Tagen vor dem Justizpalast Çağlayan eine „Verfassungswache“ halten.
Im Gespräch mit einem Reporter von dokuz8haber äußerte sich Professor Süheyl Batum wie folgt zu der Entscheidung des Gerichts:
„Das Verfassungsgericht trifft eine Entscheidung, und der Kassationshof beharrt trotz der eindeutigen Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze darauf, diese nicht anzuerkennen. Und obendrein sagen sie diesmal etwas sehr Interessantes. Sie behaupten, diese Entscheidung sei ein Ergebnis der Juristokratie, also des in der Türkei erfundenen Begriffs der richterlichen Vormundschaft.“
„Das ist nun wirklich eine bedeutende Entscheidung. Das bedeutet Folgendes: Wenn der Kassationshof die Entscheidung des Verfassungsgerichts – der einzigen vom Gesetzgeber dazu ermächtigten Institution – nicht mehr anerkennen kann, dann könnte auch der Präsident, der die Mitglieder des Hohen Wahlausschusses (YSK) ernennt, die Verfassung völlig ignorieren. Auch das Parlament könnte sie völlig ignorieren. Das heißt, es gibt keine Garantie mehr namens Verfassungsgericht.“
„Wie kann der Kassationshof, wenn es ihm nicht passt, sagen: ‚Das ist ein Beispiel für Juristokratie, ich erkenne es nicht an, es ist nichtig‘? Dasselbe könnte auch der Präsident sagen, wenn eine Entscheidung gefällt wird, die ihm nicht gefällt. Und auch das Parlament könnte das sagen. Das bedeutet, das Verfassungsgericht existiert nicht mehr.“
„Wo es kein Verfassungsgericht gibt, gibt es keine Rechtssicherheit. Wo es keine Rechtssicherheit gibt, gibt es kein Recht. Wo es kein Recht gibt, gibt es weder eine Verfassung noch einen Staat. Das ist eine unglaublich schwerwiegende Entscheidung.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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