Von Entschädigung bis Dienstgrad: Neuregelung im TSK-Gesetz
Das Gesetz zur Änderung des Personalgesetzes der Türkischen Streitkräfte (TSK) und einiger anderer Gesetze wurde nach Beratungen in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedet. Das aus 57 Artikeln bestehende Gesetz wurde am 28. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Personalgesetzes der Türkischen Streitkräfte (TSK) und einiger anderer Gesetze wird festgelegt, dass bei mutmaßlichen militärischen Straftaten, die vom Generalstabschef, den Kommandeuren der Land-, See- und Luftstreitkräfte sowie von Generalen und Admiralen begangen wurden, für die Bestimmung der zur Erteilung einer Ermittlungsgenehmigung befugten Stellen sowie der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht mehr die Dienstgrade und Funktionen zum Zeitpunkt der Tat, sondern die letzten Dienstgrade und Funktionen maßgeblich sind. Im Einklang mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts und zum Schutz der Privatsphäre sowie zur Gewährleistung von Sicherheit und Vorhersehbarkeit können in begründeten Fällen Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr oder zur Verhinderung von Straftaten auf schriftlichen Befehl des Kommandeurs der militärischen Einheit, des Leiters der militärischen Einrichtung, des Leiters der Rechtsabteilung oder des Einheitsleiters durchgeführt werden, sofern diese innerhalb von 24 Stunden der richterlichen Genehmigung vorgelegt werden. Nach der Entlassung erfolgt die Überweisung an Krankenhäuser durch die Wehrersatzdienststellen am Aufenthaltsort oder die nächstgelegenen Dienststellen.
ENTSCHÄDIGUNGSKLAUSEL
Gemäß dem in Kraft getretenen Gesetz müssen Offiziere und Unteroffiziere, die aus den TSK ausscheiden oder deren Dienstverhältnis beendet wird, bevor sie ihre obligatorische Dienstzeit erfüllt haben – mit Ausnahme derjenigen, die aufgrund eines ärztlichen Attests über die 'Dienstunfähigkeit in den TSK' oder als dienstbeschädigt ausscheiden –, die doppelten Kosten ihrer Ausbildung und Fortbildung erstatten, die jährlich insbesondere von den Kommandos der Teilstreitkräfte, dem Generalkommando der Gendarmerie und dem Küstenwachenkommando festgelegt werden.
Darüber hinaus müssen diejenigen, die wegen 'Gewohnheitsmäßiger Disziplinlosigkeit' entlassen werden, das Vierfache der festgelegten Kosten zuzüglich gesetzlicher Zinsen als Entschädigung zahlen. Für Offiziere und Unteroffiziere, die zu Ausbildungszwecken ins Ausland entsandt werden, verlängert sich die Verpflichtungszeit bei einer Dauer von mehr als 6 Monaten um das Doppelte.
ÄNDERUNGEN IM GESETZ ÜBER FACHUNTEROFFIZIERE
Durch die Änderung des Gesetzes über die Revolvierenden Fonds des Verteidigungsministeriums wird der gesamte Bedarf des Personalbestands und der Organisation des Verteidigungsministeriums außerhalb des revolvierenden Fonds abgewickelt.
JAHRESURLAUB UND ÜBERTRAGUNGSBEDINGUNGEN
Mit Inkrafttreten des Gesetzes und den Änderungen im Gesetz über Fachunteroffiziere (Uzman Erbaş) ist der Jahresurlaub der Fachunteroffiziere gemäß dem Dienstplan maßgeblich. Wer jedoch gegen seinen Willen aufgrund dienstlicher Erfordernisse seinen geplanten Jahresurlaub nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen kann, darf diesen in anderen Jahren nutzen. Der Kommandeur der Einheit oder des Hauptquartiers, in dem das Personal tätig ist, stellt für den nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaub eine Urlaubsbescheinigung aus. Geplanter Urlaub, der aus eigenem Wunsch nicht im laufenden Jahr genommen wurde, kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden.
VERJÄHRUNGSFRIST FÜR UNTERSTÜTZUNG VON TERRORISMUS UND ENTLASSUNG AUS DEN TSK VERLÄNGERT
Zudem wurde die Verjährungsfrist für die Entlassung aus den Türkischen Streitkräften bei Personal, das mit Terrororganisationen agiert, diese unterstützt oder öffentliche Mittel und Ressourcen zur Unterstützung dieser Organisationen verwendet oder deren Propaganda betreibt, von 5 auf 20 Jahre verlängert.
DISZIPLINARSTRAFEN
Mit dem Gesetz wurde eine Regelung getroffen, wonach Disziplinarstrafen, für die der Rechtsweg ausgeschlossen war, nun von Gerichten überprüft und aufgehoben werden können, sofern sie in Verbindung mit der Anzahl der Strafen und Punkten zur Entlassung aus den Türkischen Streitkräften führen.
DISZIPLINARSTRAFEN WERDEN VON DER GERICHTLICHEN KONTROLLE AUSGENOMMEN
In Zeiten der Mobilmachung und des Krieges bleiben Disziplinarstrafen, mit Ausnahme der von hohen Disziplinarausschüssen verhängten Entlassungen aus den Streitkräften, von der gerichtlichen Kontrolle ausgenommen.
DIE HOCHSCHULE FÜR FREMDSPRACHEN WIRD IN DIE ORGANISATION DER NATIONALEN VERTEIDIGUNGSUNIVERSITÄT AUFGENOMMEN
Die Hochschule für Fremdsprachen wird in die Organisation der Nationalen Verteidigungsuniversität aufgenommen. Die Hochschule für Fremdsprachen wird tätig sein, um militärische Studierende mit fortgeschrittenen Sprachkenntnissen auszubilden, die dem Unterricht an den Militärakademien folgen können, sowie um durch Sprachkurse Fremdsprachenunterricht für vom Verteidigungsministerium ausgewähltes Personal sowie für Gastmilitärpersonal und Gaststudierende anzubieten.
GESETZ ÜBER MANNSCHAFTEN UND UNTEROFFIZIERE GEMÄSS AYM-ENTSCHEIDUNGEN NEU GEFASST
Das Gesetz, das gemäß den Entscheidungen des Verfassungsgerichts (AYM) angepasst wurde, führt Änderungen im Gesetz über vertraglich verpflichtete Mannschaften und Unteroffiziere ein. Demnach kann das Dienstverhältnis von vertraglich verpflichteten Mannschaften und Unteroffizieren bei Disziplinarermittlungen, mangelndem Erfolg im Dienst oder mangelnder Verwertbarkeit vor Ablauf des Vertragsdatums gekündigt werden. Auch bei Personal, das mit Terrororganisationen agiert, diese unterstützt oder öffentliche Mittel und Ressourcen zur Unterstützung dieser Organisationen verwendet oder deren Propaganda betreibt, wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet.
FÖRDERUNG DES FACHUNTEROFFIZIER-STATUS
Gemäß dem Gesetz werden die Bezüge für vertraglich verpflichtete Mannschaften und Unteroffiziere in Sonderfällen für Kommandoeinheiten um 8 Prozent und bei Schiffen und schwimmenden Einheiten um 3 Prozent erhöht. Unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen wird zudem ermöglicht, die monatlichen Bezüge für vertraglich verpflichtete Mannschaften und Unteroffiziere, die im Kommando der Amphibischen Marineinfanterie-Brigade dienen, aufgrund der Arbeitserschwernis und des Arbeitsrisikos um 5 Prozent erhöht zu zahlen. Um die im Ministerium gesammelten Erfahrungen der vertraglich verpflichteten Mannschaften und Unteroffiziere zu nutzen und den Übergang zum Fachunteroffizier zu fördern, werden Zahlungen geleistet, sofern sie innerhalb des Ministeriums, dem sie angehören, Fachunteroffiziere werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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