Wähler aufgepasst! Noch 1 Woche bis zur Kommunalwahl: Was Sie vor dem Gang zur Wahlurne wissen müssen!
Laut den Aufzeichnungen des Hohen Wahlrats (YSK) verbleibt noch eine Woche bis zu den Kommunalwahlen am 31. März 2024. 61 Millionen 441 Tausend 882 Wähler werden ihre lokalen Vertreter wählen, die für die nächsten 5 Jahre im Amt sein werden. Welche Informationen sollten Wähler, die am 31. März ihre Stimme abgeben, beachten und kennen? Hier sind die Details...
Der vom Hohen Wahlrat (YSK) für die am 31. März stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen bekannt gegebene Zeitplan läuft.
Dem Zeitplan zufolge endet die am 21. März begonnene Wahlwerbungsfreiheit am Samstag, den 30. März, um 18.00 Uhr, während die am selben Tag in Kraft getretenen Wahlverbote am 31. März um 23.59 Uhr enden.
1 MILLION 32 TAUSEND 610 JUNGE MENSCHEN WÄHLEN ZUM ERSTEN MAL
Bei der Wahl, bei der 61 Millionen 441 Tausend 882 Wähler registriert sind, werden 1 Million 32 Tausend 610 junge Menschen zum ersten Mal ihre Stimme abgeben. Bei den Wahlen, bei denen Kandidaten von 34 politischen Parteien antreten, werden landesweit mehr als 206 Tausend Wahlurnen aufgestellt.
Bei der Wahl werden Bürgermeister für 81 Provinzen, 973 Bezirke und 390 Gemeinden sowie 50 Tausend 336 Dorfvorsteher (Muhtare) bestimmt; zudem finden Wahlen für die Provinzversammlungen und Gemeinderäte statt.
IST DIE VORLAGE DER WÄHLERINFORMATIONSSCHRIFT ZWINGEND ERFORDERLICH?
Wähler können auf der Website des Hohen Wahlrats, über das e-Devlet-Portal, die mobile App zur Wählerabfrage des YSK oder über das YSK-Callcenter unter der Nummer 444 9 975 überprüfen, wo und in welcher Wahlurne sie wählen können.
Die Vorlage der Wählerinformationsschrift, die angibt, wo der Wähler seine Stimme abgeben kann, ist nicht zwingend erforderlich. Der Wähler kann seine Stimme mit jedem offiziellen Dokument abgeben, das die T.C.-Identitätsnummer enthält.
34 politische Parteien werden an den Wahlen teilnehmen. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel ist wie folgt:
AKP 1, İYİ Parti 2, Sol Parti 3, Büyük Birlik Partisi 4, Memleket Partisi 5, Anavatan Partisi 6, Demokratik Sol Parti 7, Yeniden Refah Partisi 8, Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi (DEM Parti) 9, Türkiye Komünist Partisi 10, Anadolu Birliği Partisi 11, Zafer Partisi 12, Halkın Kurtuluş Partisi 13, Türkiye Komünist Hareketi 14, Bağımsız Türkiye Partisi 15, Gelecek Partisi 16, Yeni Türkiye Partisi 17, CHP 18, Emek Partisi 19, HÜDA PAR 20, Hak ve Özgürlükler Partisi 21, Ocak Partisi 22, Adalet Birlik Partisi 23, Demokrat Parti 24, Güç Birliği Partisi 25, Millet Partisi 26, Milli Yol Partisi 27, Adalet Partisi 28, Aydınlık Demokrasi Partisi 29, MHP 30, Türkiye İşçi Partisi 31, Demokrasi ve Atılım Partisi 32, Saadet Partisi 33, Vatan Partisi 34.
ALLE STIMMZETTEL KOMMEN IN EINEN EINZIGEN UMSCHLAG
Jeder Wähler kann, abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, nur in der Wahlurne wählen, in deren Wählerverzeichnis er registriert ist.
Wähler in den Metropolregionen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon und Van werden für den "Oberbürgermeister", "Bürgermeister", "Gemeinderatsmitglied" sowie "Muhtar und Ältestenrat" stimmen.
In Provinzen, die keine Metropolregionen sind, wird für die "Mitgliedschaft in der Provinzversammlung", den "Bürgermeister", die "Gemeinderatsmitgliedschaft" sowie "Muhtar und Ältestenrat" gestimmt. In Dörfern wird zudem für die "Mitgliedschaft in der Provinzversammlung" sowie "Muhtar und Ältestenrat" abgestimmt.
Der Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl wird "weiß", der für die Provinzversammlungsmitglieder "orange", der für die Bürgermeisterwahl "blau" und der für die Gemeinderatsmitglieder "gelb" sein.
Die Wähler legen alle Stimmzettel in einen einzigen Umschlag.
WANN BEGINNT UND ENDET DIE STIMMABGABE?
Aufgrund der Tatsache, dass die Wahl im März stattfindet, hat der YSK unter Berücksichtigung der saisonalen Bedingungen und der Sonnenuntergangszeiten die Wahlzeiten in 32 östlichen Provinzen um eine Stunde vorverlegt. Daher gelten in Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır, Kilis sowie in den dortigen Justizvollzugsanstalten die Wahlzeiten von 07.00 bis 16.00 Uhr. In allen anderen Gebieten außerhalb dieser Provinzen gelten die Wahlzeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr.
In den Metropolregionen werden die Stimmzettel nacheinander für die Oberbürgermeisterwahl, Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl und Muhtarwahl ausgezählt; in anderen Provinzen erfolgt die Auszählung nacheinander für die Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Provinzversammlungswahl und Muhtarwahl.
DER WAHLKALENDER LÄUFT
Dem Wahlkalender zufolge wird heute die Verteilung der Wählerinformationsschriften an die Wähler abgeschlossen. Nicht verteilte Wählerinformationsschriften werden an die jeweiligen Bezirkswahlbehörden zurückgegeben.
Die Vorbereitung der Materialtaschen, die die Wahlgeräte und -materialien enthalten und von den Bezirkswahlbehörden an die Vorsitzenden der Wahlvorstände übergeben werden, beginnt morgen und wird am Dienstag, den 26. März, abgeschlossen.
Der Vorsitzende der Bezirkswahlbehörde wird am Mittwoch, den 27. März 2024, bis 17.00 Uhr bei den Generalstaatsanwaltschaften die Namenslisten der Inhaftierten, derjenigen, die zwar auf der Liste der inhaftierten Wähler stehen, aber entlassen wurden, oder derjenigen, deren Strafe während der Inhaftierung rechtskräftig wurde (mit Ausnahme von Verurteilten wegen fahrlässiger Straftaten), anfordern.
Die Listen der Inhaftierten und der wegen fahrlässiger Straftaten Verurteilten werden am Donnerstag, den 28. März, endgültig festgelegt.
Die Schulungsmaßnahmen für die Wahlhelfer werden am Freitag, den 29. März, abgeschlossen.
Die Übergabe der Materialtaschen durch die Bezirkswahlbehörden an die Vorsitzenden der Wahlvorstände in Dörfern, Stadtvierteln und Gemeinden außerhalb der Provinz- und Bezirkszentren erfolgt am Freitag, den 29. März.
MATERIALIEN WERDEN AM WAHLLAG AN DIE GEBÄUDEVERANTWORTLICHEN ÜBERGEBEN
In den Provinz- und Bezirkszentren, in denen Gebäudeverantwortliche ernannt wurden, erfolgt am Wahltag um 05.00 Uhr die Übergabe der Materialtaschen durch die Bezirkswahlbehörden an die Gebäudeverantwortlichen. Diese bringen die Taschen mit den von den Bezirkswahlbehörden bereitgestellten Fahrzeugen zu den Wahlumgebungen und übergeben sie gegen Empfangsbestätigung an die Vorsitzenden der Wahlvorstände vor Ort.
An Orten, an denen keine Gebäudeverantwortlichen ernannt wurden, übergeben die Bezirkswahlbehörden die Materialtaschen am Wahltag direkt an die Vorsitzenden der Wahlvorstände im Wahlgebiet.
Nachrichtenquelle: AA
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