Wahlwerbefreiheit endete um 18:00 Uhr
Die im Rahmen des Wahlkalenders des Hohen Wahlrats (YSK) am 21. März begonnene Freiheit zur Wahlwerbung endete um 18:00 Uhr. Die Wahlverbote treten ab 23:59 Uhr in Kraft.
Der vom Hohen Wahlrat (YSK) bekannt gegebene Wahlkalender läuft weiter. Dem Kalender zufolge endete die am 21. März begonnene Freiheit zur Wahlwerbung um 18:00 Uhr.
In diesem Zeitraum dürfen die an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten bis zu einem vom YSK festzulegenden Datum keine mündliche, schriftliche oder visuelle Wahlwerbung mehr durch Anzeigen und Werbung in der Presse oder durch das Betreiben von Internetseiten betreiben.
VERKAUF VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN IST UNTERSAGT
Die Wahlverbote enden am 31. März um 23:59 Uhr. Am Wahltag, dem 31. März, dürfen gemäß der Entscheidung des YSK von 06:00 Uhr bis 00:00 Uhr keine alkoholischen Getränke verkauft werden; zudem ist das Ausschenken und der Konsum von alkoholischen Getränken in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen untersagt.
Unterhaltungseinrichtungen bleiben während der Dauer der Stimmabgabe geschlossen; in Restaurants, die als Unterhaltungslokale gelten, dürfen lediglich Speisen serviert werden.
Außer den mit der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung beauftragten Personen darf niemand Waffen tragen. Am Wahltag können unter Einhaltung der Wahlverbote und der festgelegten Regeln Hochzeiten nach 18:00 Uhr stattfinden.
SENDUNGEN SIND NACH 21:00 UHR FREIGEGEBEN
Am Wahltag ist es bis 18:00 Uhr für Radiosender und alle Arten von Medienorganen verboten, Nachrichten, Prognosen und Kommentare zu den Wahlen und Wahlergebnissen zu verbreiten.
Nach 18:00 Uhr und bis 21:00 Uhr dürfen in Radiosendern und allen Medienorganen nur die vom YSK herausgegebenen Nachrichten und Mitteilungen zu den Wahlen veröffentlicht werden.
Nach 21:00 Uhr sind alle Sendungen freigegeben, wobei der YSK bei Bedarf entscheiden kann, die Sendungen bereits vor 21:00 Uhr freizugeben.
Nachrichtenquelle: İHA
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