Warnung an Hausverwaltungen bezüglich 'Schuldenlisten'
Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) hat entschieden, dass das Aushängen von Listen mit ausstehenden Beiträgen und ähnlichen Schulden in Gemeinschaftsbereichen von Wohngebäuden und Wohnanlagen einen Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten darstellt.
Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten hat eine Warnung bezüglich der gängigen Praxis von Haus- und Wohnanlagenverwaltungen ausgesprochen, die Namen säumiger Wohnungseigentümer in Gemeinschaftsbereichen wie Aufzügen, Hauseingängen und Fluren auszuhängen.
In der heute im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung der Behörde wurde festgestellt, dass das Teilen von Listen, die Informationen zu Schulden aus Beiträgen, Vorauszahlungen und Instandhaltungskosten in Gemeinschaftsbereichen wie Aufzügen, Hauseingängen und Fluren enthalten, dazu führt, dass personenbezogene Daten für unbefugte Personen zugänglich gemacht werden.
In der Entscheidung wurde betont, dass Daten wie Vor- und Nachname, Wohnungsnummer, Schuldenhöhe und Zahlungsinformationen den Charakter personenbezogener Daten haben und dass die Veröffentlichung dieser Informationen in Gemeinschaftsbereichen nicht auf den im Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Bedingungen für die Datenverarbeitung beruht.
Die Behörde erklärte, dass diese Praxis einen Verstoß gegen die Verpflichtungen zur Datensicherheit darstellt, und wies darauf hin, dass solche Ankündigungen und Listen aus den Gemeinschaftsbereichen entfernt werden müssen.
Es wurde festgehalten, dass Benachrichtigungen ausschließlich über geschlossene Kommunikationswege erfolgen sollten, auf die nur die betroffenen Personen Zugriff haben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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