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Warnung des Ministeriums: Strafen für Immobilienmakler ohne Lizenz

Das Handelsministerium weist darauf hin, dass Immobilien, die auf Online-Plattformen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden, dem Inserenten oder dessen Angehörigen gehören müssen. Zudem sei für den Handel zwingend eine Zulassung erforderlich; andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Lira.

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Warnung des Ministeriums: Strafen für Immobilienmakler ohne Lizenz

Das Ministerium erinnerte an die im vergangenen Jahr eingeführte Regelung und betonte, dass Immobilien, die auf Immobilienplattformen inseriert werden, dem Mitglied, das die Anzeige schaltet, oder dessen Angehörigen gehören müssen. In diesem Zusammenhang wurde die Notwendigkeit einer Zulassung hervorgehoben.

Das Ministerium erklärte, dass bei Anträgen auf eine Zulassung bis Ende 2024 auf den Nachweis beruflicher Erfahrung verzichtet werde. Immobilienunternehmen, die derzeit ohne Zulassung tätig sind, sollten diese Regelung nutzen und umgehend eine Zulassung beantragen, um Probleme bei der Anzeigenschaltung sowie strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden.

GELDSTRAFEN ZUR VERHINDERUNG VON PREISTREIBEREI

Gemäß der Verordnung des Ministeriums muss zur Vermeidung von Spekulationen und gefälschten Anzeigen bei Immobilieninseraten im Internet überprüft werden, ob die angebotene Immobilie dem Inserenten, dessen Verwandten ersten oder zweiten Grades oder dessen Ehepartner gehört. Zudem muss vor Veröffentlichung der Anzeige bestätigt werden, dass der Inserent vom Eigentümer der Immobilie dazu bevollmächtigt wurde. Gegen Anzeigenportale, die sich nicht an diese Regelung halten, können für jeden Verstoß Bußgelder von bis zu 100.000 Lira verhängt werden.

REGULIERUNG FÜR UNZULÄSSIGE TÄTIGKEITEN

Die Regelung, die darauf abzielt, Immobilienmakler und Internetseiten ohne Zulassung zu erfassen, ermöglicht es Immobilienunternehmen, die im Wohnungssektor tätig sind, eine Zulassung auch ohne den Nachweis beruflicher Erfahrung zu erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass böswillige Akteure organisiert Preise in die Höhe treiben und spekulative Preisanstiege verursachen.

Abschließend wurde erklärt, dass gegen Immobilienplattformen und Unternehmen, die sich nicht an die Zulassungspflicht halten, Sanktionen verhängt werden und die notwendigen Schritte zur Gewährleistung der Ordnung in der Branche unternommen werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Immobilien Handelsministerium