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Website des Verfassungsgerichts nicht erreichbar: Erste Stellungnahme veröffentlicht

Das Verfassungsgericht (AYM), dessen Website derzeit nicht erreichbar ist, hat eine Stellungnahme abgegeben.

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Website des Verfassungsgerichts nicht erreichbar: Erste Stellungnahme veröffentlicht

Die BTK hat eine Zugangssperre für Instagram verhängt.

Während die Reaktionen auf das Instagram-Verbot zunehmen, gab das Verfassungsgericht bekannt, dass es die Befugnisse der Kommunikationsdirektion des Präsidenten, die in die Presse- und Meinungsfreiheit eingreifen könnten, aufgehoben hat. Es wurde betont, dass die Entscheidung im Rahmen der Grundrechte und Freiheiten getroffen wurde, die nicht durch ein Präsidialdekret geregelt werden können.

Ein diesbezüglicher Beitrag auf dem offiziellen Social-Media-Konto des AYM wurde kurz darauf gelöscht.

Anschließend war die Website des Verfassungsgerichts nicht mehr aufrufbar, woraufhin eine erste Stellungnahme zu dem Thema erfolgte.

STELLUNGNAHME DES AYM ZUR ERREICHBARKEIT: HOHE AUSLASTUNG

Das Verfassungsgericht (AYM) erklärte, dass die Website aufgrund einer hohen Auslastung nicht erreichbar sei.

In der Erklärung des AYM hieß es: Unsere Entscheidung mit dem Aktenzeichen 2020/88, mit der einige Bestimmungen des Präsidialdekrets Nr. 66 aufgehoben wurden, wurde im Amtsblatt vom 2. August 2024 veröffentlicht und ist zugänglich. Aufgrund der hohen Auslastung des Internetverkehrs ist unsere Website derzeit nicht erreichbar. Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 


Nachrichtenquelle: 12punto