Weg frei für das Tragen von Kopftüchern im Unterricht in der TRNZ
Nachdem der Ministerrat der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) die Änderung der Kleiderordnung verabschiedet hat, ist der Weg für Schülerinnen frei, mit Kopftuch am Unterricht teilzunehmen.
Der Ministerrat der TRNZ hat die Änderung der Kleiderordnung für Schulen verabschiedet. Der Sprecher des Ministerrates der TRNZ, Özdemir Berova, erklärte: "Wir haben die Änderung der Disziplinarordnung beraten und verabschiedet und sie zur Veröffentlichung im Amtsblatt weitergeleitet. Bevor ich Informationen zum Inhalt gebe, möchte ich den Prozess erläutern."
Berova betonte, dass die Satzung unter sorgfältiger Prüfung der in der Verfassung verankerten Regeln sowie der 1996 von der Republikversammlung ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention und der universellen Menschen- und Kinderrechte finalisiert wurde. "Die von unserem Bildungsministerium vorbereitete und anschließend zur technischen Prüfung an den Fachausschuss weitergeleitete Änderungssatzung wurde heute in unserer Fraktion der Nationalen Einheitspartei in der Republikversammlung ausführlich debattiert. Die daraus resultierenden Vorschläge wurden eingearbeitet und die finale Fassung wurde unserem Ministerrat vorgelegt", so Berova.
Berova erklärte: "Die Satzung wurde unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention und unserer Verfassung nach zwei Hauptprinzipien erstellt. Diese Prinzipien für die Kleiderordnung der Schüler lauten: Erstens, dass die Regelung der Kleidung keine Hindernisse für die Chancengleichheit in der Bildung schafft und den pädagogischen Grundsätzen entspricht. Zweitens basiert sie auf dem Prinzip, jegliche Diskriminierung durch Kleidung im Bildungsumfeld abzulehnen."
Berova wies darauf hin, dass die Schuluniform weiterhin die Grundlage bilde und deren Gestaltung von den Schulleitungen festgelegt werde: "Wie bereits in der ursprünglichen Satzung klar definiert – was auch durch diese Änderung nicht aufgehoben wird –, darf die Uniform keine ideologischen Botschaften, Abzeichen oder Aufschriften enthalten. Dies ist ein bereits bestehender Punkt unserer Grundsatzung. In diesem Kontext überlässt die von uns vorgenommene Satzungsänderung für Schüler im schulpflichtigen Alter die Entscheidung über die Schuluniformen und die Kleidung im Lichte dieser Prinzipien vollständig den Schulleitungen."
"WIR HABEN IN DER SATZUNG AUSDRÜCKLICH FESTGELEGT, DASS ES UNSEREN SCHÜLERINNEN FREISTEHT, BESTIMMTE KLEIDUNGSSTÜCKE ZU TRAGEN, DIE IHRE GLAUBENSÜBERZEUGUNG ERFORDERT"
Berova sagte: "Für Schülerinnen im Oberstufenalter haben wir in der Satzung ausdrücklich festgelegt, dass es ihnen freisteht, neben der von der Schulleitung festgelegten Schuluniform auch bestimmte Kleidungsstücke zu tragen, die ihre Glaubensüberzeugung erfordert. Unser Bildungsministerium hat die Grundsätze und Verfahren für Farbe, Harmonie, Muster, Form und Größe dieser Kleidungsstücke, die mit der Schuluniform kompatibel sein müssen, in den vom Ministerium zu erlassenden Rundschreiben festgelegt. Wenn in der Sekundarstufe neben der Uniform weitere Kleidungsstücke verwendet werden sollen, liegt dies im Ermessen der Schulleitung. Auf Oberstufenebene, also für Schüler, die das schulpflichtige Alter überschritten haben, werden die Details zu bestimmten Kleidungsstücken, die die Schuluniform nicht verdecken dürfen, in einem vom Ministerium vorzubereitenden Rundschreiben so bald wie möglich veröffentlicht. Änderungen aufgrund eingehender Anfragen sind möglich. Diese letzte Satzungsänderung wurde vom Ministerrat genehmigt und an die staatliche Druckerei weitergeleitet."
Nachrichtenquelle: İHA
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