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Wegen Entlassung von Angehörigen von Veteranen und Märtyrern beschuldigt: Urteil gegen Ahmet Türk gefällt

Nach der Ernennung eines Treuhänders für die Stadtverwaltung Mardin endete das gegen den Ko-Bürgermeister Ahmet Türk wegen der „Entlassung von Angehörigen von Veteranen und Märtyrern“ eingeleitete Verfahren mit einem Freispruch, da keine glaubwürdigen Beweise gefunden werden konnten. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Kläger keine Berufung eingelegt haben.

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Wegen Entlassung von Angehörigen von Veteranen und Märtyrern beschuldigt: Urteil gegen Ahmet Türk gefällt

Nach der Ernennung eines Treuhänders für die Stadtverwaltung Mardin im Jahr 2019 endete das gegen den Ko-Bürgermeister Ahmet Türk wegen der „Entlassung von Angehörigen von Veteranen und Märtyrern“ eingeleitete Gerichtsverfahren mit einem Freispruch.

Nachdem das Innenministerium einen Treuhänder für Mardin ernannt hatte, erstatteten fünf Personen, darunter einige, bei denen Korruption in der Stadtverwaltung festgestellt worden war, Strafanzeige mit der Behauptung, dass „Angehörige von Veteranen und Märtyrern entlassen werden“.

Nach der auf Anweisung des damaligen Treuhänders Mustafa Yaman eingeleiteten Beschwerde bereitete die Generalstaatsanwaltschaft Mardin eine Anklageschrift gegen Ahmet Türk sowie den damaligen stellvertretenden Generalsekretär Mustafa Yıldız und den stellvertretenden Generalsekretär Hacı Üzmez wegen „Amtsmissbrauchs“ vor.

FREISPRUCH WEGEN MANGELNDER BEWEISLAST

Das Gericht stellte in seiner begründeten Entscheidung vom 26. September 2024 fest, dass die Arbeitsverträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekündigt wurden und keine konkreten und stichhaltigen Beweise dafür vorlägen, dass die Entlassungen auf den Status als Angehörige von Märtyrern oder Veteranen zurückzuführen seien. In der Entscheidung hieß es: „Es konnte keine gezielte Haltung zur Entlassung von Angehörigen von Märtyrern und Veteranen festgestellt werden.“ Zudem wurde betont, dass die Betroffenen keine Klage auf Wiedereinstellung eingereicht hatten.

URTEIL RECHTSKRÄFTIG

Gegen den Freispruch des Gerichts wurde von den Klägern keine Berufung beim Regionalgericht Diyarbakır eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ahmet Türk Stadtverwaltung Mardin