Wettbewerbsbehörde hat mündliche Stellungnahme von Nestle Türkiye entgegengenommen
Im Rahmen einer gegen Nestle Türkiye Gıda Sanayi AŞ eingeleiteten Untersuchung hat die Wettbewerbsbehörde die mündliche Stellungnahme des Unternehmens entgegengenommen. Der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Birol Küle, erinnerte daran, dass die Untersuchung eingeleitet wurde, um festzustellen, ob das Unternehmen gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat.
Die Wettbewerbsbehörde hat im Rahmen einer gegen Nestle Türkiye Gıda Sanayi AŞ laufenden Untersuchung die mündliche Stellungnahme des Unternehmens entgegengenommen.
Das Treffen fand unter dem Vorsitz des Präsidenten der Wettbewerbsbehörde, Birol Küle, im Hauptsitz der Behörde statt.
Küle erinnerte während des Treffens daran, dass die Untersuchung eingeleitet wurde, um festzustellen, ob das betreffende Unternehmen gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat, indem es die Wiederverkaufspreise seiner Distributoren festlegte sowie Gebiets- und Kundenbeschränkungen für seine Distributoren auferlegte.
Der Vertreter des Untersuchungsausschusses teilte mit, dass die Bewertung der Erkenntnisse im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung ergeben habe, dass das Unternehmen aus den genannten Gründen gegen das Gesetz verstoßen habe und daher ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt werden müsse.
UNTERNEHMENSVERTRETER TRUGEN VERTEIDIGUNG VOR
Der Vertreter von Nestle Türkiye Gıda Sanayi AŞ erklärte, dass das Unternehmen Produkte in vielen Kategorien anbiete, die Untersuchung sich jedoch auf die Kategorie der Außer-Haus-Verzehrprodukte beziehe.
Der Unternehmensvertreter führte aus, dass diese Produkte Lebensmittel und Getränke für Orte wie Krankenhäuser, Gefängnisse und Hotels bereitstellten und daher nicht direkt an den Endverbraucher verkauft würden.
ENDGÜLTIGE ENTSCHEIDUNG WIRD INNERHALB VON 15 TAGEN BEKANNT GEGEBEN
Der Vertreter wies darauf hin, dass im Untersuchungsbericht die Marktanteile des Unternehmens für die Produkte aufgeführt seien und sich diese Anteile auf den Einzelhandel bezögen. Er betonte, dass sich ihre Beweise auf Außer-Haus-Produkte bezögen, die Bewertung jedoch unter Berücksichtigung der Anteile am Einzelhandelsmarkt vorgenommen worden sei.
Der Ausschuss wird seine endgültige Entscheidung zu der Untersuchung innerhalb von 15 Tagen bekannt geben.
Sollte die Entscheidung früher getroffen werden, wird sie auf der Internetseite der Wettbewerbsbehörde veröffentlicht.
Nachrichtenquelle: AA
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