Wichtig für Online-Shopper: Ära des kostenlosen Versands endet
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Regelung endet ab dem 27. Dezember die Ära des kostenlosen Versands bei Online-Einkäufen aus dem Ausland. Selbst wenn der Verkäufer keine Versandkosten für die Lieferung des Produkts erhebt, werden unter der Bezeichnung 'fiktive Frachtkosten' 3 Euro zum Produktpreis hinzugerechnet. Dadurch sinkt die Zollfreigrenze faktisch auf 27 Euro.
Mit einem in der ersten Augustwoche veröffentlichten Präsidialdekret wurde die Zollfreigrenze für Produkte, die per Post oder Expressfracht aus dem Ausland in die Türkei gesendet werden, von 150 Euro auf 30 Euro gesenkt.
ÄRA DES KOSTENLOSEN VERSANDS ENDET
Mit der im heutigen Amtsblatt veröffentlichten Regelung wurde eine Änderung des Rundschreibens des Handelsministeriums vom 29.04.2022 mit der Nummer 2022/9 vorgenommen.
Demnach ist es ab dem 27. Dezember zwingend erforderlich, dass auf den Rechnungen für Produkte, die aus dem Ausland gekauft und per Post oder Fracht geliefert werden, der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis der Ware sowie die Frachtkosten separat ausgewiesen werden.
Mit diesem Rundschreiben, das ab dem 27. Dezember in Kraft tritt, ist die Ära des 'kostenlosen Versands' bei Einkäufen aus dem Ausland technisch beendet.
3 EURO WERDEN AUF DEN PREIS AUFGESCHLAGEN
Dem Rundschreiben zufolge werden in Fällen, in denen die Frachtkosten (Transport-/Versandgebühren usw.) nicht separat auf den Rechnungen ausgewiesen sind, fiktive Frachtkosten in Höhe von 3 Euro zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzugerechnet. Bei Lieferarten, in denen die Frachtkosten nicht enthalten sind und in Fällen, in denen die Vorlage eines Frachtbelegs unmöglich oder nicht akzeptabel ist, werden ebenfalls fiktive Frachtkosten in Höhe von 3 Euro zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis addiert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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